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Drohende Hängepartie

Brexit: Unternehmer sollten Konsequenzen ziehen

Der kommende Brexit macht die Entscheidungsprozesse in der EU noch schwieriger. Unternehmer sollten schon jetzt handeln.
Großbritanniens Austritt aus der EU erfolgt keinesfalls vor 2019. Der Austrittsantrag wird erst Ende 2017 kommen. So lange benötigt das Land, das „Brexit-Ministerium“ aufzubauen. Außerdem ist man mit Paris und London übereingekommen, die Wahlen in Frankreich und Deutschland abzuwarten. Dann erst beginnt der Austrittsprozess. Er soll nach Artikel 50 des EU-Vertrags 2 Jahre dauern, kann aber verlängert werden. Die Verlängerung müssen Europäischer Rat und Großbritannien gemeinsam beschließen. Sonst verliert das Königreich seine Mitgliedschaft nach diesen zwei Jahren automatisch. Die Verlängerung des Austrittszeitraums ist sehr wahrscheinlich. Denn Großbritannien muss mit allen Handelspartnern – den 27 EU-Mitgliedsstaaten – neue, bilaterale Verträge schließen. Darauf werden alle Seiten Wert legen. Unternehmer aus der EU sollten aber schon jetzt Konsequenzen ziehen. Das Ausscheiden der Briten hat weitreichende Folgen. Sie sollten daher die Zeit nutzen. Die wichtigsten Konsequenzen für Unternehmen:
  • Die britische Gesellschaftsform Limited wird in Deutschland nicht mehr anerkannt. Sie mutiert automatisch in eine Personengesellschaft mit persönlicher Gesellschafterhaftung.

  • Ausschreibungen in UK müssen nicht mehr EU-weit erfolgen. Unternehmen mit Sitz in Großbritannien haben kein Recht mehr auf Zugang zu Auftragsvergaben in der EU.

  • Es wird schwierig für Betriebe in UK, Mitarbeiter anzuwerben. Diese könnten Zugangsbeschränkungen haben (Arbeitserlaubnis, Visum).

  • Offen ist, was London mit dem EU-weit harmonisierten Mehrwertsteuersystem macht. Es erleichtert den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr.

  • Der Markenschutz für EU-weit geschützte Marken entfällt in UK.

  • London wird als Gerichtsstand an Bedeutung verlieren. Denn britische Urteile werden sich in der EU nicht mehr so einfach vollstrecken lassen wie bisher.

  • Im Bereich der Normen drohen britische Sonderregelungen. Das wird neue Kosten verursachen.

  • Wegen der langen Übergangsphase wird UK als Holdingstandort an Bedeutung verlieren.

  • Auch beim Verbraucherschutz dürfte Großbritannien eigene Regelungen einführen. Das wird insbesondere den grenzüberschreitenden Internetverkauf einschränken.

Fazit: Am Austrittswillen der Briten aus der EU bestehen keine Zweifel. Deshalb sollten Sie handeln. Möglicherweise ist es sinnvoll, Betriebe in UK zu schließen und das Geschäft aus der EU zu betreiben. Sie haben mehr als 2 Jahre Zeit für Ihre Maßnahmen.

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