Brexit: Unternehmer sollten Konsequenzen ziehen
Die britische Gesellschaftsform Limited wird in Deutschland nicht mehr anerkannt. Sie mutiert automatisch in eine Personengesellschaft mit persönlicher Gesellschafterhaftung.
Ausschreibungen in UK müssen nicht mehr EU-weit erfolgen. Unternehmen mit Sitz in Großbritannien haben kein Recht mehr auf Zugang zu Auftragsvergaben in der EU.
Es wird schwierig für Betriebe in UK, Mitarbeiter anzuwerben. Diese könnten Zugangsbeschränkungen haben (Arbeitserlaubnis, Visum).
Offen ist, was London mit dem EU-weit harmonisierten Mehrwertsteuersystem macht. Es erleichtert den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr.
Der Markenschutz für EU-weit geschützte Marken entfällt in UK.
London wird als Gerichtsstand an Bedeutung verlieren. Denn britische Urteile werden sich in der EU nicht mehr so einfach vollstrecken lassen wie bisher.
Im Bereich der Normen drohen britische Sonderregelungen. Das wird neue Kosten verursachen.
Wegen der langen Übergangsphase wird UK als Holdingstandort an Bedeutung verlieren.
Auch beim Verbraucherschutz dürfte Großbritannien eigene Regelungen einführen. Das wird insbesondere den grenzüberschreitenden Internetverkauf einschränken.
Fazit: Am Austrittswillen der Briten aus der EU bestehen keine Zweifel. Deshalb sollten Sie handeln. Möglicherweise ist es sinnvoll, Betriebe in UK zu schließen und das Geschäft aus der EU zu betreiben. Sie haben mehr als 2 Jahre Zeit für Ihre Maßnahmen.