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EU verpflichtet Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt

EU beschließt schärferes Lieferkettengesetz

Flagge der Europäischen Union. © Torsten Sukrow / SULUPRESS.DE / picture alliance
Die EU verpflichtet Unternehmen, entlang ihrer gesamten Lieferkette die Haftung für Verstöße gegen Menschenrechte und Klimaschutzziele zu übernehmen. Das neue Lieferkettengesetz wird künftig zudem für deutliche mehr Unternehmen direkt gelten. Indirekt ist ohnehin mit einer weiten Ausstrahlung des Gesetzes in den Mittelstand hinein zu erwarten. Auf KMU kommen erhebliche Anforderungen zu.

Unternehmen sind künftig für Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltstandards in ihrer Lieferkette verantwortlich. Das ist die Konsequenz der Einigung des EU-Rates mit dem Europäischen Parlament über das Lieferkettengesetz. Unternehmen haften daher nun entlang ihrer gesamten vor- und nachgelagerten globalen Lieferkette für Risiken.

Im Kern müssen Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette künftig stärker auf Menschenrechte und den Klimaschutz achten. So verpflichtet das Gesetz Unternehmen dazu, Klimapläne zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels zu machen und umzusetzen.

Weite Ausstrahlung bis in kleine Unternehmen hinein

Das Lieferkettengesetz wird weit ausstrahlen und betrifft auch den Mittelstand gravierend. Zwar gilt das Gesetz direkt nur für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz von mehr als 150 Mio. Euro. Da diese großen Unternehme ihre Lieferketten kontrollieren und absichern müssen, werden sie die Regeln des Gesetzes aber konsequent „nach unten durchreichen“ müssen. Genau dazu sind sie per Gesetz ja verpflichtet.

Hinzu kommt, dass das Gesetz für besondere „Risiko-Branchen“ geringere Schwellenwerte vorsieht. So müssen Unternehmen aus den Branchen Textilien, Lebensmittelherstellung, Baugewerbe, Landwirtschaft und Handel mit Minieralien das Lieferkettengesetz schon einhalten, wenn sie 250 Beschäftigte oder einen Umsatz von 40 Mio. Euro haben. Zudem gilt das Gesetz für alle Unternehmen, die in der EU tätig sind – auch wenn sie ihren Sitz im außereuropäischen Ausland haben.

Verbände und Unternehmer laufen Sturm

Viele Branchenverbände und Mittelständler laufen bereits Sturm gegen das neue EU-Gesetz. „. Statt den Standort zu stärken, verschlechtern die geplanten Bestimmungen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen weiter. Vor allem der Mittelstand ist davon betroffen“, kritisiert der Verband der chemischen Industrie (VCI) stellvertretend für die 1.900 ihm angeschlossenen Unternehmen. Ähnliche Kritik hagelt es vom BDI. Das Gesetzt „bedroht die Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Diversifizierung der europäischen Wirtschaft“, heißt es vom Verband, der eine Ablehnung des Gesetzes fordert.

Die Strafen für Verstöße sind happig. Erstens können Opfer vor europäischen Gerichten Entschädigungen von den Unternehmen verlangen. Zweitens können die nationalen Aufsichtsbehörden Sanktionen gegen Unternehmen verhängen, die gegen das Lieferkettengesetz verstoßen. Darüber hinaus können Strafen von bis zu 5% des weltweiten Gesamtumsatzes ausgesprochen werden. Im deutschen Gesetz war eine Haftung durch Unternehmen bisher ausgeschlossen.  

Fazit: Das EU-Lieferkettengesetz ist erheblich strenger als die geltende deutsche Regelung. Sollte die Bundesregierung dem Gesetz zustimmen, werden künftig erheblich mehr Unternehmen die Auswirkungen des Gesetzes zu spüren bekommen. Für sie steigt der Kontroll- und Dokumentationsaufwand erheblich, die Risiken auch.
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