EU will Zahlungsverzug streng begrenzen
Die EU arbeitet an einer extrem rigiden Regelung zum Zahlungsverzug bei Geschäften zwischen Unternehmen. In einem Vorschlag des Parlaments und des Rats sollen Zahlungsfristen ohne Ausnahmen bei 30 Tagen liegen. Danach sollen automatisch Verzugszinsen anfallen. Diese sollen in den Ländern des Euroraumes acht Prozentpunkte über dem Referenzzinssatz liegen. Und: Für jede verspätete Transaktion soll außerdem eine pauschale Strafgebühr von 40 bis 50 Euro hinzukommen. Die Einhaltung der Regelung soll durch eine nationale Behörde in jedem EU-Staat überwacht werden.
Die EU erhofft sich, den grassierenden Zahlungsverzug eindämmen zu können. Unter dem leiden vor allem KMU. Laut EU werden noch immer über 60% der Unternehmen und Subunternehmen nicht rechtzeitig bezahlt. Jede vierte Insolvenz bei kleineren und mittleren Unternehmen sei auf nicht erhaltene Zahlungen zurückzuführen. Die Hoffnung der EU: Größere Unternehmen könnten dann ihre Macht weniger ausspielen und könnten nicht über lange Zahlungsverzögerungen Zinsgewinne erzielen.
Die Verordnung wird zu viel mehr Insolvenzen führen
Die Verordnung könnte allerdings auch die Zahl der Insolvenzen hochtreiben. Immer wieder treten bei Unternehmen kurzfristige Liquiditätsprobleme auf. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn zwei größere Aufträge zeitgleich abgearbeitet werden müssen, die Unternehmen aber noch auf die Bezahlung dafür warten. Dann schieben Unternehmen z.T. auch bei ihren Lieferanten die Zahlungen auf. Mit der neuen Regelung wäre das kaum noch möglich, die Rechnungen würden durch Verzugszinsen schnell teurer. Auch Neugründungen könnten mit der Regelung noch häufiger scheitern.