Exterritoriales Recht für die USA
Die USA wollen in Strafverfahren Zugriff auf Daten in anderen Ländern bekommen. Dies sehen parteiübergreifende Gesetzentwürfe im Senat und im Repräsentantenhaus – der CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) – vor. Sie haben breite Unterstützung auch von Technologieunternehmen.
Der CLOUD Act soll Standards für den Zugang zu grenzüberschreitenden Datentransfers festlegen. Während einer Strafermittlung sollen US-Behörden mit Durchsuchungsbefehlen Daten von außerhalb der USA erhalten könnten. Die Dienstanbieter sollen allerdings den Durchsuchungsbefehl anfechten können.
Gespräche mit London
Die USA wollen umfassende Zugriffsrechte. Diese sollen gelten, auch wenn die Beteiligten eines Verfahrens keine US-Amerikaner sind und die vermeintlichen Straftaten oder Völkerrechtsverstöße nicht auf US-Boden stattgefunden haben. Kommt es dazu, müssten auch deutsche Unternehmen Zugriffe auf ihre in der EU befindlichen Datensätze und Gerichtsverfahren befürchten.
Großbritannien hat bereits Gespräche über ein entsprechendes Abkommen mit den USA angekündigt. Dieses würde möglicherweise schon vor dem Brexit den Europäischen Datenschutz aushebeln. Dann müssten EU-Unternehmen ihre Daten aus Großbritannien in die Gemeinschaft verlagern, um einen aus EUSicht unerlaubten Datenzugriff zu verhindern.
Fazit: Einen gewissen Schutz könnte nur ein (schnelles) Abkommen der EU mit den USA bieten. Man darf gespannt sein, ob die EU reziprok dieselben Rechte einfordert.