Steuerrecht: Auskunft statt Entrümpelung
Keine Partei hat auf absehbare Zeit vor, das deutsche Steuerrecht zu entrümpeln und dem Normalbürger verständlich zu machen. Planungssicherheit und Folgenabschätzung sollen anders ermöglicht werden.
Die Hoffnung auf eine grundlegende Entrümpelung des deutschen Steuerrechts sinkt. Und damit auch die Folgenabschätzung von steuerlich relevanten Handlungen. Die Parteien scheuen davor zurück. Das wurde vor Kurzem bei den Berliner Steuergesprächen mit Vertretern aller im Bundestag (voraussichtlich) vertretenen Parteien überdeutlich.
Der Grund: Jede Änderung kennt Gewinner und Verlierer. Und die Verlierer gehen als (potentielle) Wähler verloren. Auch bei den Grünen und der Partei Die Linke hat sich diese Einsicht durchgesetzt. So wollen die Grünen zwar das Ehegattensplitting in ein Familiensplitting umwandeln. Aber mit Vertrauensschutz für jene Paare, die weiter das bestehende alte Recht anwenden wollen.
An die Stelle eines auch für Laien halbwegs verständlichen Steuerrechts soll grundsätzlich die rechtsverbindliche Auskunft der Finanzverwaltung treten. Das war jedenfalls die Auffassung der Experten vor Ort. Zwar gibt es schon jetzt dieses Instrument. Doch nach Auskunft von Beratern will die Steuerverwaltung Auskunftsersuchen häufig abwimmeln.
Künftig hätten Unternehmer und Privatpersonen dann grundsätzlich Anrecht auf eine solche Auskunft. Baut darauf dann eine Steuergestaltung auf, kann diese – so das Wunschszenario – auch nicht mehr nachträglich angefochten werden. Das ist derzeit noch anders: Stellt sich heraus, dass die erteilte Auskunft unrichtig war, kann sie nachträglich noch geändert werden.
Fazit: Eine Krücke, die möglicherweise noch mehr Willkür ins Steuerrecht bringt. Aber etwa in unternehmerischen Erbschaftsfällen ein wichtiges Planungs-Instrument.