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Bekämpfung der Geldwäsche

Streit ums Geldwäschegesetz

Die gesetzliche Neuordnung der Bekämpfung von Geldwäsche stößt auf erheblichen Widerstand.

Die gesetzliche Neuordnung der Bekämpfung von Geldwäsche stößt auf erheblichen Widerstand. Dabei geht es eigentlich „nur“ um die Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Die Vorschläge der Bundesregierung werden aber großenteils abgelehnt.

Nicht umstritten ist das Ziel, grenzüberschreitende Geldwäsche zu bekämpfen. Der Streit der Experten entzündet sich an der Aufgabe der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Generalzolldirektion. Sie soll geldwäscherechtliche Meldungen entgegennehmen, analysieren und bei einem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die zuständigen Stellen weiterleiten. Ihre vorgesehene Personalausstattung wird als zu knapp empfunden. Das verzögert die Abläufe entweder unnötig – oder es wird gar nicht erst kontrolliert.

Auch das geplante Transparenzregister gilt als zu bürokratisch und stößt auf Widerstand. Der erschwerte Zugriff für jedermann wird einerseits kritisiert; andererseits sieht namentlich Professor Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg darin einen Verstoß gegen das Grundgesetz – schon mangels Datenschutz.

Die Auskunftspflicht von Steuerberatern verstößt gegen die Verschwiegenheitspflicht des Berufsstandes. Die Experten lehnen es ab, die Zahl der geldwäscherechtlich Verpflichteten zu erweitern. Ab 10.000 Euro in bar sind alle Händler künftig zur Auskunft verpflichtet. Damit sind nach BDI praktisch alle Händler mehr oder weniger zumindest in Einzelfällen involviert – und damit unter Generalverdacht. Den BDI stört zudem das parallel beratene Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz, das weitere Auflagen nach sich zieht.

Fazit:  Die Bekämpfung der Geldwäsche wird in der vorgelegten Form nicht kommen.

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