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Gericht kippt Zugangsvermutung bei Briefzustellung

Post darf später kommen

Postbote auf Fahrrad. © Ulrich Baumgarten / picture alliance
Bußgeld- oder Steuerbescheid: Bei diesen Schreiben handelt es sich um Verwaltungsakte, die mit der Post kommen und wichtige Fristen auslösen. Aber was ist, wenn Postchaos herrscht: Wann gelten dann Behördenschreiben als zugestellt? Das Finanzgericht hat der Deutschen Post die Rote Karte gezeigt.
Die Deutsche Post kommt in Bewegung - allerdings nicht unbedingt zum Vorteil von Sendungsempfängern. Denn immer öfter gibt es Probleme mit der Zustellung von Briefen und Päckchen. Die Zahl der Beschwerden über verspätete Sendungen nimmt zu. Die Zahl der Beschwerden hat sich im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr verdreifacht.

Post darf später kommen

Das Postgesetzt soll nun geändert werden. Angedacht ist, der Post mehr Zustellungsfreiräume zu verschaffen. Insbesondere die zeitliche Auslieferungsverpflichtung soll gelockert werden. Das geht aus dem Entwurf der Gesetzesnovelle hervor. Das Wirtschaftsministerium schlägt vor, dass die Post künftig drei Tage für eine pünktliche Lieferung Zeit hat. Dann müssen aber auch 95% aller Sendungen zugestellt sein. Bisher gilt: 80% aller Briefe müssen binnen eines Tages den Empfänger erreichen. 

Die Post erwägt unterdessen den Ausstieg aus der Briefzustellung. Denn insbesondere im ländlichen Raum machen sich Personalnot, ausgedünntes Filialnetz usw. bemerkbar. Für den Bund wäre das ein Problem. Würde die Post aus dem sogenannten Universalservice aussteigen, fällt die Pflicht zur flächendeckenden Zustellung an den Bund zurück. Das ist im Postgesetz so vorgesehen. Der Bund müsste die Zustellung dann selber übernehmen oder anderweitig ausschreiben. Es ist aber unwahrscheinlich, dass andere Anbieter (z.B. PIN) in der Lage wären, die flächendeckende Auslieferung schnell zu leisten.

Gerichtsurteil: Zugangsvermutung für Briefe ist obsolet

Die gravierenden Zustellungsprobleme der Post haben jetzt sogar die Finanzgerichte (FG) erreicht. Das FG Berlin-Brandenburg hat darauf reagiert, dass die rechtzeitige Zustellung nicht mehr garantiert ist. Es ging um einen Einspruch gegen einen Einkommens-Steuerbescheid, bei dem das Finanzamt die Einspruchsfrist als abgelaufen ansah. Das FG entschied anders, weil die bisherige Zugangsvermutung inzwischen obsolet sei.

Fazit: Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Post bald deutlich längere Lieferfristen erlaubt werden. Teurer dürfte der schlechtere Service auch werden. Denn die Kosten für Personal (akt. Tarifverhandlung läuft) und für Rohstoffe (Benzin) steigen.

Urteil: FG Berlin-Brandenburg vom 24.8.2022, Az.: 7 K 7045/20

Hinweis: Von der Verschlechterung dürften auch Print-Leser der FUCHSBRIEFE betroffen sein. Wenn Sie eine verlässliche, schnellere und umweltschonende Auslieferung Ihrer FUCHSBRIEFE wünschen, dann stellen Sie Ihren Bezug einfach auf Digital um. Sie bekommen Ihre Briefe dann als pdf - und das auch noch günstiger. Ein Anruf im Kundenservice genügt: 49 (0)6123 | 9238-271

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