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Möbliertwohnungen

Richtige Vertragsgestaltung schützt vor Ärger

Möblierte Vermietung auf Zeit bringt gute Renditen. Doch es gilt ein paar Regeln zu beachten.
Möblierte Vermietung auf Zeit bringt gute Renditen. Denn hier sind Sie nicht an Mietpreisspiegel, Kappungsgrenzen etc. gebunden und übertreffen damit locker die sonst üblichen 3% bis 4%. Eine Nutzungsdauer von drei bis acht Monaten ist statthaft. Mehr geht nicht, sonst gelten Sie als Beherbergungsbetrieb. Das entschied das Verfassungsgericht Berlin schon vor fünf Jahren (Urteil vom 223. 1. 2012, Az. 19 L 294.11). Der Immobilienverband IVD hat Hinweise erarbeitet, die es Ihnen als Vermieter erleichtern, möbliert auf Zeit zu vermieten: Ohne schriftlichen Mietvertrag läuft nichts! Neben Mietdauer und -höhe sollten Sie auch eine Kaution vereinbaren, um bspw. spätere Schäden regulieren zu können. Grundlage für den Abschluss eines Zeitmietvertrags ist, dass sich der neue Mieter ausweist und zusätzlich zum Auszugstermin auch ein konkreter Befristungsgrund angegeben werden muss. Immobilienportale im Internet bieten juristisch geprüfte Vertragsmuster.

Übergabemodalitäten festlegen

Legen Sie die Modalitäten der Über- und Rückgabe der Wohnung schriftlich fest. Wann und an wen wird die Wohnung mit wie vielen Schlüsseln übergeben? Wie hoch sind die Zählerstände von Strom, Wasser und Gas und wie ist der Zustand der Wohnung? Zum Mietvertrag gehört bei Möbliertwohnungen eine Inventarliste. Höherwertige Güter wie Fernseher sollten präzise aufgeführt werden. Bei der Rückgabe erstellen Sie dann ein sorgfältiges Übergabeprotokoll mit Vermerk von Schäden. Beide Vertragspartner müssen dieses unterschreiben.

Widerrufsrecht bei Hausverwaltungen

Weitergehende Verpflichtungen gelten für unternehmerisch tätige Vermieter oder die Vermietung über eine Hausverwaltung. Hier räumt das Gesetz dem Mieter ein Widerrufsrecht binnen 14 Tagen ein. Unterlassen Sie die Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist sogar auf zwölf Monate.

Fazit: Der Aufwand geht über das übliche Maß nicht hinaus.

Hinweis: Für den Notfall sollten Sie Ihren Mietern die Kontaktdaten der wichtigsten Ansprechpartner etwa für Schadensmeldungen aushändigen. Seien Sie nicht pingelig bei Kleinschäden. Dann bekommen Sie durch Mundpropaganda regelmäßig Nachmieter.

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