Spanien-Immobilien sicher kaufen
Spanische Ferienimmobilien sind bei den Deutschen wieder en vogue - und sie bieten einige Steuervorteile. Wir beleuchten die wichtigsten Punkte, die Sie beim Kauf beachten sollten:
Als EU-Bürger dürfen Sie ohne Hindernisse in Spanien Immobilien erwerben. Sie brauchen dort nur eine steuerliche Registrierung, die „Número de Idenficación de Extranjeros“, einfach NIE genannt. Diese Nummer kann sogar schon hier in Deutschland bei den spanischen Konsulaten beantragt werden (z. B. http://www.botschaftsinfo.com/eu/spanische-botschaft). Auch ein spanisches Bankkonto wird zwingend benötigt, das ist problemlos mit der NIE in Spanien zu bekommen. Am Besten natürlich in der Nähe der künftigen Immobilie.
Das spanische Grundbuch ist nicht stark
Wichtig für Käufer: Im Grunde können Sie eine spanische Immobilie rechtswirksam durch Vertrag auf einem Bierdeckel kaufen. Viel mehr Papier ist dafür nicht nötig. Daher sollten Sie große Vorsicht walten lassen, denn einen solchen Verkauf kann der Verkäufer schnell ein paarmal machen - und schon ist man um die Anzahlung betrogen. Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen.
Wer in Spanien eine Immobilie kauft, sollte zwingend zu einem Notar gehen. Nur ein notarieller Vertrag zur Eintragung ins Grundbuch sichert den Eigentumsanspruch. Auf diesen sollte auch in Spanien nicht verzichtet werden.
Immobilie vor einem Notar reservieren lassen
In der Praxis läuft der Prozess nach einem klaren Muster. In Spanien, aber auch in davon abgeleiteten Rechtssystemen wie in Lateinamerika, wird erst ein Reservierungsvertrag (contrato de arras) geschlossen. Der Käufer leistet eine Anzahlung, der Verkäufer verspricht dafür, die Immobilie nicht an andere Interessenten zu verkaufen.
Kommt der Kauf dann aber doch nicht zustande, ist die Anzahlung verloren. Insbesondere Sprachunkundige sollten daher immer einen Notar und/oder vertrauensvollen Immobilienmakler einschalten (z. B. www.idealista.co.). Die Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Eintragungsgebühren und Co. sind mehr oder weniger so hoch wie in Deutschland.
Teilvermietung nutzen, um Steuervorteile einzustreichen
Steuerlich ist es attraktiv, die Immobilie zu vermieten. Das geht - oft über Servicegesellschaften - wenn man selber nicht vor Ort ist. Auch möglich und für viele attraktiv, ist es, dauerhaft an einen Einlieger zu vermieten. Wird die Immobilie vermietet, können Darlehens-, Bau- und Instandhaltungskosten auch noch steuerlich geltend gemacht werden. Da das Welteinkommensprinzip gilt, ist das in der EU sogar leicht und einfach zu koordinieren. Eine kurze Absprache mit dem eigenen Steuerberater vorab hat noch nie geschadet.
Fazit: Nur wer grob fahrlässig Geld aus dem Fenster werfen will, wickelt einen Immobilienkauf ohne professionelle Hilfe ab. Gut aufgestellt aber gehört es zu den besten Vermögens- und Steuersparmodellen, die ohne komplexe Strukturen machbar sind