Wohnungs-Einrichtung bleibt bei Verkauf unversteuert
Nutzt der Eigentümer seine Ferienwohnung nicht selbst, dann fällt beim Verkauf die sogenannte Spekulationssteuer an – falls das Objekt nicht mindestens 10 Jahre in seinem Besitz war. Aber wie hoch ist der anzusetzende Verkaufspreis und wie berechnet sich die Höhe der Steuer, wenn die Immobilie mit der gesamten Einrichtung verkauft wird?