Steuern erst dann fällig, wenn Geld fließt
Umgewandeltes Gehalt für die Altersvorsorge ist erst bei der Auszahlung im Alter zu versteuern. Ein Geschäftsführer einer GmbH, der viel Geld für den Vorruhestand von der Firma zurücklegen lässt, muss also nicht sofort dafür Steuern zahlen.
In einem konkreten Fall wollte das Finanzamt direkt kassieren. Der Bundesfinanzhof schob dem aber einen Riegel vor (Urteil vom 22.02.2018, Az. VI R 17/16). Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines geplanten vorzeitigen Ruhestands sind aktuell kein zufließender Arbeitslohn.
Hinweis: Übrigens ist diese Entscheidung keine »Lex für Geschäftsführer«, sondern gilt für alle Arbeitnehmer.
Fazit:
Einzahlungen auf ein »Wertguthabenkonto« sind erst bei der Auszahlung zu versteuern.