Betriebliche Invaliditätsrente erst nach der Kündigung möglich
Was zum Leistungspaket von Betriebsrenten gehört, ist gesetzlich nicht genau festgelegt. So kann die betriebliche Versorgungsordnung eine Invaliditätsrente beinhalten. Aber kann eine Vertragsklausel vorsehen, dass ein Beschäftigter die Rente erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält? Ist diese Vertragsklausel rechtlich zulässig? Darüber hatte das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden.