Wahlanfechtung wegen fehlender Übersetzung
Betriebsratswahlen haben für das alltägliche Zusammenleben im Betrieb große Bedeutung. Das ist nicht zuletzt an der hohen Wahlbeteiligung der Belegschaft ablesbar, üblich sind mehr als 70 %. Der Wert liegt damit deutlich über den anderen politischen Wahlen. Es verwundert deshalb nicht, dass Arbeitsgerichte hohe Maßstäbe an die Durchführung der Wahlen anlegen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf monierte jetzt die fehlende Übersetzung von Wahlunterlagen.