Neuregelungen im Arbeitsrecht 2018
2018 treten eine Reihe rechtlicher Änderungen in Kraft, die für Ihre Betriebsabläufe relevant sind. Wir haben Sie zusammengestellt:
- Mutterschutzgesetz. Ab 1. Januar 2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz komplett.
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Ab dem 1. Januar 2018 gilt zwingend der Equal-Pay-Grundsatz nach dem neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für Leiharbeitnehmer, die bereits seit dem 1. April 2017 – an diesem Tag trat das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft – ununterbrochen oder mit Unterbrechungen von nicht mehr als drei Monaten demselben Entleiher überlassen waren.
- Betriebsrentenstärkungsgesetz. Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) soll dafür sorgen, dass sich Betriebsrenten vor allem in kleineren Betrieben in Zukunft stärker verbreiten und Geringverdiener vor Altersarmut schützen.
- Entgelttransparentsgesetz. Es gilt ab dem 6.1.2018 für alle Arbeitnehmer. Nun gibt es einen individuellen Anspruch, zu erfahren, wie viel die Kollegen in vergleichbarer Position verdienen.
- Mindestlohn. Ab 1. Januar 2018 gilt branchenunabhängig der gesetzliche Mindestlohn ohne jegliche Einschränkungen.
- Erwerbsminderungsrente. Ab dem 1. Januar 2018 fällt die Erwerbsminderungsrente höher aus.
- Schwerbehindertenrecht. Die Reform des Schwerbehindertenrechts durch das Bundesteilhabegesetz geht an den Start.
- Betriebsratswahlen. Zwischen dem 1.3. und dem 31.5.2018 finden Betriebsratswahlen statt.
- Datenschutzgrundverordnung. Am 25. Mai 2018 tritt die auf europäischer Ebene verabschiedete Datenschutzgrundverordnung in Kraft.