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Von Arbeitnehmerüberlassung bis Schwerbehindertenrecht

Neuregelungen im Arbeitsrecht 2018

Das Jahr 2018 sieht eine Reihe arbeitsrechtlicher Änderungen vor, die Unternehmer kennen sollten. Wir haben sie zusammengestellt.

2018 treten eine Reihe rechtlicher Änderungen in Kraft, die für Ihre Betriebsabläufe relevant sind. Wir haben Sie zusammengestellt:

  • Mutterschutzgesetz. Ab 1. Januar 2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz komplett.
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Ab dem 1. Januar 2018 gilt zwingend der Equal-Pay-Grundsatz nach dem neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für Leiharbeitnehmer, die bereits seit dem 1. April 2017 – an diesem Tag trat das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft – ununterbrochen oder mit Unterbrechungen von nicht mehr als drei Monaten demselben Entleiher überlassen waren.
  • Betriebsrentenstärkungsgesetz. Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) soll dafür sorgen, dass sich Betriebsrenten vor allem in kleineren Betrieben in Zukunft stärker verbreiten und Geringverdiener vor Altersarmut schützen.
  • Entgelttransparentsgesetz. Es gilt ab dem 6.1.2018 für alle Arbeitnehmer. Nun gibt es einen individuellen Anspruch, zu erfahren, wie viel die Kollegen in vergleichbarer Position verdienen.
  • Mindestlohn. Ab 1. Januar 2018 gilt branchenunabhängig der gesetzliche Mindestlohn ohne jegliche Einschränkungen.
  • Erwerbsminderungsrente. Ab dem 1. Januar 2018 fällt die Erwerbsminderungsrente höher aus.
  • Schwerbehindertenrecht. Die Reform des Schwerbehindertenrechts durch das Bundesteilhabegesetz geht an den Start.
  • Betriebsratswahlen. Zwischen dem 1.3. und dem 31.5.2018 finden Betriebsratswahlen statt.
  • Datenschutzgrundverordnung. Am 25. Mai 2018 tritt die auf europäischer Ebene verabschiedete Datenschutzgrundverordnung in Kraft.
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