Möglicherweise werden Surf- und Segelkurse schon bald kostengünstiger angeboten. Der 6. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob solche Kurse nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie von der Umsatzsteuer befreit sind. Der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts wird vom EuGH weit gefasst. Auf dieser Basis haben Finanzgerichte zum Teil sehr weitreichende Steuerbefreiungen ausgesprochen, beispielsweise für den Unterricht von Tango-Lehrern. Derzeit läuft beim EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuerfreiheit von Fahrschulunterricht anhängig (Rs. C-449/17).
Hinweis: Beschluss FG Hamburg vom 14.12.2018 - 6 K 187/17)