Frühzeitige Kündigung ist rechtens
Betriebsschließungen sind meist mit Kündigungsschutzklagen verbunden. Diese haben aber nur geringe Erfolgsaussichten; vorausgesetzt, die Absicht ist vom Arbeitgeber gut dokumentiert und konsequent umgesetzt. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz musste den genauen Zeitpunkt klären, ab wann früh ausgesprochene Kündigungen möglich sind.