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Kündigungsgrund
  • FUCHS-Briefe
  • Mehrstufiges Prüfungsschema anwenden

Richtig kündigen bei häufigen Kurzerkrankungen

Die Zahlen der Krankenkassen zeigen, dass Arbeitnehmer sehr verantwortungsvoll mit der telefonischen Krankschreibung umgegangen sind. Dennoch stellt sich Arbeitgebern öfter eine Frage: Wie kann man korrekt kündigen, wenn sich Kurzerkrankungen häufen?
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  • Kündigungsgründe von Angestellten

Mehr Kultur statt mehr Geld

Um Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten rücken die Möglichkeiten im Unternehmen in den Vordergrund, selbständig etwas bewegen zu können. Auch die Unternehmenskultur muss stimmen – und gelebt werden. Das sind zentrale Ergebnisse eine Studie des Personalberatungsunternehmens Korn-Ferry. Eine Aussage dabei überrascht besonders.
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  • Jahresgebühr ist anteilig zu erstatten

Gekürzte Leistung führt zur Vertragskündigung

Das Prinzip „pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten) ist ein wichtiger Grundsatz im deutschen Recht. Das musste jetzt auch der Betreiber eines Coaching-Instituts lernen, der seine vertraglich zugesicherte Dienstleistung mir nichts, dir nichts einfach änderte.
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  • Freistellung von der Arbeit geht nicht immer

Manchmal bis zum bitteren Ende

Nach einer Kündigung sind Arbeitnehmer oftmals bis zum Ablauf der Frist unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt. Meistens ist das für beide Seiten unproblematisch. Aber was ist, wenn ein Arbeitnehmer da nicht mitspielt und darauf besteht, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu arbeiten?
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  • Zahlung muss umfassend sein

Nur die Vertragsmiete zählt

Zahlungsrückstände von Mieten müssen komplett ausgeglichen werden. Bei Teilzahlungen von bestehenden Rückständen ist eine fristlose Kündigung rechtens.
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  • Kündigung für renitente, unbekehrbare Mieter

Kündigung für den Hausfrieden

Die erhebliche Störung des Hausfriedens durch Mieter rechtfertigt eine Kündigung. Sie müssen allerdings öfter versucht haben, schlichtend einzugreifen. Und es muss keine Verhaltensänderung in Sicht sein.
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  • Mangelhaftes Deutsch in Anwaltskanzlei

Kritik kein Kündigungsgrund

Ein Auszubildender darf gegenüber seinem Arbeitgeber emotional reagieren. Selbst erhebliche sprachliche Schwächen rechtfertigen keine Kündigung.
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