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Scheinselbständigkeit
  • FUCHS-Briefe
  • EU-Arbeitsrichtlinie könnte zu 27 nationalen Gesetzen führen

EU-Richtlinie zur Plattformarbeit könnte Chaos stiften

Nahaufnahme gelber Stern auf einer EU-Flagge
Europäische Union © Alterfalter / Fotolia
Die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit macht die Arbeitsgesetze in der EU noch komplizierter. Weil es keine einheitlichen Kriterien für ein vorliegendes Angestelltenverhältnis gibt, muss nun jedes EU-Land seine eigenen Kriterien entwickeln. Für Unternehmen droht Chaos.
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  • FUCHS-Briefe
  • Hohes Risiko von Scheinselbständigkeit bei Dienstleistungsverträgen

Mindestlohn ist Indiz für Scheinselbständigkeit

Tafel mit Mindestlohn
Mindestlohn © m.schuckart/Fotolia
Arbeitgeber aufgepasst. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat ein neues Kriterium für die Beurteilung von Scheinselbständigkeit ins Feld geführt. Es orientiert sich dabei am Mindestlohn. Für Arbeitgeber steigt damit das Risiko, dass Freelancer künftig als Scheinselbständige bewertet werden.
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  • Unruhe bei Lieferando, Uber und Co.

EU bringt On-Demand-Plattformen in Bedrängnis

Ein Lieferant mit rotem Rucksack klingelt an einer Wohnungstür
Ein Lieferant mit rotem Rucksack klingelt an einer Wohnungstür. © miodrag ignjatovic / Getty Images / iStock
Die Corona-Pandemie hat der Plattformwirtschaft endgültig zum Durchbruch verholfen. Immer mehr Menschen kaufen auf Marktplätzen wie Amazon und eBay ein, lassen sich das Essen von Lieferando bringen und suchen Handwerker auf MyHammer oder bei ähnlichen Anbietern. Die EU knöpft sich die Plattformwirtschaft jetzt aber vor. Im Kern geht es um den Schutz derer, die sich und ihre Arbeitskraft auf den Plattformen verkaufen.
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  • Arbeitgeber-Anspruch auf Rückzahlung der Honorare bei Scheinselbstständigkeit

Keine Rosinenpickerei bei Scheinselbstständigkeit

Stellt sich heraus, dass eine selbständig ausgeübte Tätigkeit in Wirklichkeit ein abhängiges Arbeitsverhältnis ist, entstehen erhebliche Zahlungs- und Rückzahlungsverpflichtungen für beide Vertragsparteien. Im konkreten Fall konnte der Arbeitgeber eine sechsstellige Summe erfolgreich geltend machen.
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  • Risiken in der digitalen Arbeitswelt

Crowdworking: Vorsicht, Falle!

Achtung: Auch beim Crowdworking (via Internet) lauert Scheinselbständigkeit. Bei zeitlichen Vorgaben und einer dauerhaften Leistungsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer besteht ein großes Risiko der Fehlabgrenzung – wenn dann keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, wird es brenzlig.
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  • Scheinselbständige ermitteln

Personal: Unfall mit dem Auto-Trick

Die Betriebsprüfer sind Scheinselbständigen auf der Spur. Für die Sozialversicherung geht es um Mrd. Euro an entgangenen Einnahmen.
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  • Sozialversicherungspflicht

Angestellt bleibt angestellt

Nur echte Gesellschafter gelten als Selbständige. Sonst vermutet die Sozialversicherung Scheinselbständigkeit und verlangt Sozialabgaben.
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  • Scheinselbständigkeit

Prüfungen in Aussicht

Die Deutsche Rentenversicherung prüft verstärkt auf Scheinselbständigkeit.
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