Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1841
Hohes Risiko von Scheinselbständigkeit bei Dienstleistungsverträgen

Mindestlohn ist Indiz für Scheinselbständigkeit

Mindestlohn © m.schuckart/Fotolia
Arbeitgeber aufgepasst. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat ein neues Kriterium für die Beurteilung von Scheinselbständigkeit ins Feld geführt. Es orientiert sich dabei am Mindestlohn. Für Arbeitgeber steigt damit das Risiko, dass Freelancer künftig als Scheinselbständige bewertet werden.
Unternehmer laufen immer wieder in die Scheinselbständigkeits-Falle. Zwar sind die meisten Regeln und Kriterien zur Beurteilung von Scheinselbständigkeit klar. Aber es gibt Grauzonen, die in der Regel den Arbeitgebern zum Verhängnis werden. Im Grundsatz gilt: Arbeitgeber müssen verhindern, dass Freelancer wie Angestellte behandelt werden. 

Dienstleistungsverträge sind besonders risikobehaftet

Besonders risikobehaftet sind Verträge mit einigen Branchen. Insbesondere bei Dienstleistungen und Verträgen mit IT-Beratern, Fahrern im Speditionsgewerbe und Kurierfahrern, Reinigungskräften, Grafikdesignern, Textern, Programmierern, Lehrkräften, Honorarärzten und mit Handwerkern müssen Unternehmer wachsam sein. 

Im Streitfall kommt es immer auf den Einzelfall an. Wichtig für Unternehmer ist in der Praxis, externe Mitarbeiter so wenig wie möglich in die eignen Strukturen einzubinden. Das bedeutet: keine Dienstpläne, keine Teilnahme an für Mitarbeiter verpflichtenden Terminen, freie Urlaubsplanung, Beschäftigung nur auf Projektbasis usw.

Mindestlohn ist Indiz für Scheinselbständigkeit

Das Landessozialgericht Berlin hat jetzt aber noch ein weiteres wichtiges Kriterium ergänzt, das auf eine Scheinselbständigkeit hindeute. So sei die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes ein Zeichen dafür, dass es sich um eine Scheinselbständigkeit handele. Dahinter steht die Überzeugung des Gerichts, dass Freelancer anders kalkulieren und als eigenständige Unternehmer höhere Preise als den Mindestlohn "aufrufen". 

Das Gericht hat einen Apotheker zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt (16.481 Euro). Der Arbeitgeber hatte eine Reinigungskraft drei Jahre lang als Selbstständige beschäftigt. Basis war eine Dienstleistungsvereinbarung. Die Frau putzte 18 Stunden wöchentlich in zwei Apotheken und bekam dafür etwas mehr als den Mindeststundenlohn. Der Apotheker argumentiert, die Reinigungskraft sei selbstständig tätig gewesen, habe auch eine Gewerbeanmeldung gehabt. Sie habe auch eigene Betriebsmittel, nämlich die Reinigungsmittel, gekauft. Genaue Arbeitszeitvorgaben habe es nicht gegeben. 

Fazit: Wer als Arbeitgeber eine Putzfrau als Selbständige beschäftigt, muss damit rechnen, dass die Reinigungskraft aus Sicht der Sozialversicherung eine abhängige Beschäftigung ausübt und er die Beiträge für die Sozialversicherung nachzahlen muss.

Urteil: LSG Berlin-Brandenburg vom 21.3.2024, Az.: L 9 BA 42/20

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stärkere Rohstoffbasis für deutsche Unternehmen

Förderung für Abbau und Recycling von Rohstoffen

Die Bundesregierung will die Versorgung der Industrie mit wichtigen Rohstoffen absichern. Deshalb können sich Unternehmen, die den Rohstoffabbau planen, oder das Recycling von wichtigen Metallen aufbauen wollen, mit einer Förderung rechnen.
  • Trump auf dem Vormarsch: Ungewöhnliche Allianzen im US-Wahlkampf

US-Wahlkampf-Chaos: Biden schwächt Harris, Trump profitiert

Joe Biden greift weiterhin aktiv in den Wahlkampf ein, obwohl er offensichtlich von den führenden Demokraten ausgebootet wurde. Seine Einmischungen schwächen Kamala Harris, die ohnehin mit Problemen in ihrem Wahlkampf zu kämpfen hat. Unterdessen formieren sich überraschende Allianzen – sogar linke Gewerkschaften unterstützen Trump.
  • Fuchs plus
  • Gewerkschaften im Betrieb

Kommt das digitale Zugangsrecht der Gewerkschaften per Gesetz?

Gewerkschaften stecken in der Krise. Die Tarifbindung erodiert, die Mitgliederzahlen sinken und das Interesse bei der jungen Generation ebenfalls. Jetzt wollen die Arbeitnehmervertreter die digitalen Kanäle der Betriebe zur Mitgliederwerbung nutzen. Helfen soll dabei Arbeitsminister Hubertus Heil.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • TOPs 2025 Auswahlrunde Kaiser Partner Privatbank AG

Kaiser Partner steht auf festen Beinen

Den Ruhestand planen und sichern. Darum geht es im diesjährigen Markttest Private Banking der FUCHS|RICHTER Prüfinstanz. © Mottobild entworfen und erstellt von Redaktion FUCHSBRIEFE mit KI (DALL*E)
Kaiser Partner liefert ein überzeugendes Ergebnis des Jahres 2023 ab, wie Fritz Kaiser, Präsident des Verwaltungsrates, im Geschäftsbericht betont. „Die Schlüsselkennzahlen unserer Bank sind alle sehr erfreulich. Wir sind bei den uns anvertrauten Vermögen, beim Umsatz und beim Gewinn gewachsen. Und mit einem Tier 1 Ratio von 21,6 Prozent verfügt die Bank über eine sehr solide Kernkapitalquote.“ Das sind gute Nachrichten in unruhigen Zeiten, die unserem langfristig orientierten Kunden gefallen.
  • Fuchs plus
  • Lohnanstieg in den USA: Fed St. Louis sieht Abkühlung in Sicht

Inflation: Fed bekommt Beruhigungs-Signal

Die Federal Reserve achtet mit besonderer Wachsamkeit auf die Entwicklungen an der US-"Lohnfront" – einer zentralen Messgröße für Inflationsprognosen. Neue Daten zeigen: Hohe Inflation und enge Arbeitsmärkte haben die Löhne nach oben getrieben. Doch einiges deutet auf eine Abkühlung hin. Die Fed St. Louis hat die Entwicklung untersucht.
  • Fuchs plus
  • Platinpreise könnten bald wieder steigen

Trendwende bei Platin in Aussicht

Der Platin-Preis wird bald wieder steigen. Zuletzt ging die Nachfrage zwar zurück und drückte auf den Preis. Die Bodenbildung ist aber bereits gut erkennbar. Anleger können sich gut für eine neue Rallye positionieren.
Zum Seitenanfang