Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden wie Urlaubsansprüche unter Berücksichtigung von Feiertagen berechnet werden müssen. Arbeitgeber sollten die Dienst- und Urlaubspläne überprüfen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das Bundesarbeitsgericht ausgebremst. Im Coca-Cola-Streit um unterschiedlich hohe Schichtzuschläge hat das BVerfG den Arbeitgebern den Rücken gestärkt. Das Urteil ist für alle Unternehmen relevant, die Schichtzuschläge zahlen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) setzt einer falsch verstandene Gleichmacherei bei Zuschlägen ein Ende. Rund 400 Klagen verlangten eine finanzielle Gleichbehandlung bei gelegentlicher und regelmäßiger Nachtarbeit im Schichtrhythmus. Die zehnte Kammer des BAG entschied aber anders.
Nachtschichten sind in vielen Betrieben üblich. Das Bundesarbeitsgericht musste jüngst einen Streit zwischen einem Logistikunternehmen und einem LKW-Verlader klären, dessen Schicht an einem Feiertag endete. Die Streitfrage: Steht dem Angestellten ein Ausgleichsfeiertag zu?
FUCHS-Briefe
Aus des Schichtbetriebs beendet Zulage auch bei Betriebsräten
Stellt ein Betrieb wegen fehlender Aufträge seine Arbeit im Schichtbetrieb ein und schließt diesen Teil der Produktion, erhalten die betroffenen Mitarbeiter keine Zulage mehr. Aber wie ist bei einem freigestellten Betriebsrat zu verfahren, der früher im Schichtsystem gearbeitet hat?
Geringere Zuschläge für dauerhaft beschäftigte Nachtarbeiter, wie sie viele Tarifverträge vorsehen, verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz und sind deshalb ungültig.
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Für die Daimler AG ist das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Bremen wirklich ein Schock: Die tarifvertragliche Regelung, wonach eine regelmäßige Nachtschicht schlechter vergütet ist als unregelmäßige, ist rechtswidrig. Daimler, und viele andere Betriebe, die Schichtarbeit nach diesem Modell bezahlen, drohen jetzt hohe Nachzahlungen.
Zuschläge fallen nur dann an, wenn der Arbeitnehmer auch wirklich tätig wird. Nicht aber für das Abfeiern von Überstunden während zuschlagspflichtiger Zeiten. Diese Tricky-Idee hatte ein Fluglotse. Er sollte zwar laut Schichtplan zu zuschlagspflichtigen Zeiten tätig sein. Doch räumte er zu diesen Zeiten stattdessen sein Arbeitszeit- Konto leer. Das BAG entschied: Der Arbeitgeber schuldete keine Zuweisung von zuschlagspflichtigen Tätigkeiten in dieser Zeit. (BAG vom 19.9.2018, Az.: 10 AZR 496/17).
Gute Arbeitsorganisation und achtsamer Lebensstil schützen Schichtarbeiter vor negativen Folgen. Arbeitgeber sollten deshalb die Schichtpläne genau im Blick haben.
Sie müssen nicht vor jeder Versetzung aus gesundheitlichen Rücksichten ein umfassendes Eingliederungsmanagement vornehmen. Hier reicht das Direktionsrecht aus, wenn es in „billigem ermessen" ausgeübt wird.
FUCHS-Briefe
Zuschläge, Treueprämie, Schichtzuschläge lässt das Bundesarbeitsgericht zu
Der Mindestlohn wird nicht nur durch den gezahlten Stundenlohn erreicht. Er lässt sich auch an Bedingungen knüpfen. Dies kann beispielsweise unentschuldigtes Fehlen sein. So entschied das Bundesarbeitsgericht.