Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1496
Schichtwechsel nach Krankheit

Versetzung auch ohne Eingliederungsmanagement

Ein betriebliches Eingliederungsmanagement ist nicht erforderlich, um einen Beschäftigten wirksam durch den Arbeitgeber zu versetzen.

Arbeitgeber haben im Betrieb ein weitgehendes Weisungsrecht. Sie dürfen ihre Beschäftigten auch ohne vorheriges betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) per Weisung in eine andere Schicht umzusetzen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG-Urteil vom 18.10.2017 – 10 AZR 47/17). Dies gilt selbst dann, wenn für den Beschäftigten damit Nachteile beim Gehalt verbunden sind.

Der Fall: Nach Rückkehr aus einer Krankheit pochte ein Maschinenbediener darauf, erneut in der Nachtschicht zu arbeiten. Die Arbeitgeberin, ein etwa 500 Mitarbeiter starker Betrieb, befürchtete einen weiteren krankheitsbedingten Ausfall. Sie setzte den Arbeitnehmer deshalb in der Wechselschicht ein. Damit fielen für ihn die Nachtzuschläge (teilweise) weg. Dagegen klagte der Beschäftigte vor dem Bundesarbeitsgericht; auch deshalb, weil keine Eingliederungsgespräche geführt worden seien.

Betriebsrat ist außen vor

Der Mann scheiterte mit seiner Klage. Die Durchführung eines BEM nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX ist nicht erforderlich, nur um einen Arbeitnehmer im Betrieb zu versetzen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versetzung auf dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers beruht, entschieden die Erfurter Richter. Beachten Sie: Anders sieht das allerdings bei einer krankheitsbedingten Kündigung aus. Hier ist BEM vor einer Kündigung vorgeschrieben.

Fazit: Der Arbeitgeber ist allein auf der Grundlage seines Weisungsrechts (Direktionsrecht) zu Änderung der Arbeitszeiten berechtigt.

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Wearables

Zukunftstrend Wearables: Wie Anleger profitieren

Der Markt für Wearable-Technologie boomt. Mit einer jährlichen Wachstumsrate von 15% sind Wearables wie Smartwatches und Fitness-Bänder, die weit mehr als nur die Zeit anzeigen, ein vielversprechender Trend. Auch intelligente Brillen und Kopfhörer erweitern die Realität mit digitalen Funktionen. Davon können Anleger profitieren.
  • Fuchs plus
  • Sonderabschreibung für Baudenkmäler: Regelungen für In- und Ausland

Sonderabschreibung für Baudenkmale im Ausland

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Sonderabschreibungen für Baumaßnahmen an Baudenkmälern nur für in Deutschland gelegene Objekte gelten. Diese Regelung, die sowohl bei Vermietung als auch bei Eigennutzung greift, erfordert eine enge Abstimmung mit Denkmalschutzbehörden.
  • Fuchs plus
  • Steuerstundung durch Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags

Gesetzliche Maßnahmen gegen Steuerspartricks

2005 erließ der Gesetzgeber Regelungen zur Eindämmung von Steuersparmodellen, insbesondere für geschlossene Fonds. Im Fokus stehen Steuerstundungsmodelle, die durch vorgefertigte Konzepte steuerliche Vorteile wie negative Einkünfte ermöglichen. Dazu gibt es ein neues Urteil.
Zum Seitenanfang