Keine Steuererleichterung für Kinder-Freizeitangebote
Kosten für Sportcamps und Ferienlager sind steuerlich nicht absetzbar, da sie als Freizeitaktivitäten gelten. Nur echte Kinderbetreuungskosten sind begünstigt, wobei bis zu 80 % der Aufwendungen, maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr, abziehbar sind. Der Bundesfinanzhof bestätigte diese Regelung kürzlich in einem Urteil.