Ohne Fahrtenbuch besteht keine Chance
Das Finanzamt schaut beim Dienstwagen sehr genau hin. Ein besonderes Problem ergibt sich immer dann, wenn der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers die Privatnutzung des überlassenen Dienstwagens ausdrücklich ausschließt. Die Finanzverwaltung ist in diesem Fällen besonders misstrauisch und sucht nach einer Lücke, um die Regelung zu knacken.