Steuern: Höhere Freibeträge und weniger Bürokratie
Steueränderungen für Unternehmen
- Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wird wieder eingeführt. Zudem gelten höhere Sonderabschreibungen. Statt bislang 20% können bis zu 50% als Investitionsabzugsbetrag steuerlich geltend gemacht werden.
- Die Verlustverrechnung wird verlängert. Verluste ab 2024 können drei Jahre zurückgetragen werden.
- Es wird eine Investitionsprämie für Klimaschutz-Investitionen eingeführt. Das sind 15% je Projekt. Die Kosten für Anschaffung und Herstellung müssen einen Sockelbetrag von 5.000 Euro überschreiten. Die Maßnahme muss nachweislich die Energieeffizienz des Unternehmens verbessern.
- Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen und damit auch die Beiträge zu Sozialversicherung.
- Der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt von 1.440 Euro auf 2.000 Euro.
- Die Stromsteuer soll von derzeit 1,537 Cent je Kilowattstunde auf 0,05 Cent je Kilowattstunde sinken.
- Ab Ende Februar gilt für Gaslieferungen wieder der reguläre Steuersatz von 19%.
- Die Umsatzsteuersätze für Speisen steigen zum 01.01.2024 wieder von 7% auf 19%.
- Die Sachbezugswerte für vom Arbeitgeber bereitgestellte Mahlzeiten steigen für ein Frühstück auf 2,17 Euro und für ein Mittag-/Abendessen auf 4,17 Euro. Der Monatswert für Miete und Unterkunft steigt auf 278 Euro.
- Die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand steigen für Tage, an denen der Arbeitnehmer vollständig von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist von 28 Euro auf 32 Euro und für An- und Abreisetage von 14 auf 16 Euro.
- Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen wird von 110 Euro auf 150 Euro pro Arbeitnehmer angehoben.
- Der Abzugsbetrag für Geschenke steigt von 35 Euro auf 50 Euro.
- Kleinunternehmer (bis 22.000 Euro Umsatz p.a.) müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr einreichen und werden von der Umsatzsteuererklärung befreit (es sei denn das Finanzamt fordert diese explizit).
- Ab dem 01.01.2025 besteht die Pflicht zur E-Rechnung bei inländischen Geschäften.
Steuerliche Neuerungen für Immobilienbesitzer und im Wohnungsbau
- Ab 2024 wird eine Steuerfreigrenze für Einkommen aus Vermietung und Verpachtung von 1.000 Euro p.a. geschaffen.
- Die Steuerermäßigung für energieeffiziente Gebäudesanierungen steigt von 20% auf 30%, sofern die Sanierung 2024 oder 2025 erfolgt.
- Die degressive Abschreibung für Wohngebäude wird wieder eingeführt. Im ersten Jahr können 6% der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den Folgejahren können jeweils 6% des Restwertes geltend gemacht werden. Ein Wechsel in die lineare AfA ist möglich.
- Die Sonderabschreibung für den energieeffizienten Mietwohnungsbau wurde nachgebessert. Die Baukostengrenze wurde von 4.800 Euro auf 5.200 Euro je qm angehoben.
Viele Freibetragsanhebungen im privaten Bereich
- Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt 2024 um 696 Euro auf 11.604 Euro. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat zudem eine zusätzliche Anhebung des Freibetrags um ca. 180 Euro angekündigt. Diese ist aber noch nicht gesetzlich verankert.
- Der Spitzensteuersatz (42%) greift künftig ab einem Einkommen von 66.761 Euro p.a. (zuvor: 62.810 Euro).
- Der Kinderfreibetrag steigt um 360 Euro auf 6.384 Euro (pro Elternteil 3.192 Euro). Auch hier kündigte Lindner eine weitere Erhöhung für 2024, die ebenfalls noch aussteht.
- Die Fünftelungsregelung bei der Lohnsteuer wird gestrichen.
- Spekulationsgewinne sind ab 2024 bis zu 1.000 Euro steuerfrei (bisher 600 Euro).
Daneben wird der Streit um die Reform der Grundsteuer gerichtlich fortgeführt (FB vom 04.12.2023). Eine neue Anti-Geldwäschebehörde soll zudem Finanzkriminalität besser entgegenwirken (FB vom 04.12.2023).