Schlussmitteilung als Verwaltungsakt angreifen
Unternehmer können auch eine abgeschlossene Betriebsprüfung nochmal neu aufrollen, wenn sie sich dadurch verbessern. Das ist zwar ein etwas ungewöhnlicher Vorgang. Denn meist sind Unternehmer einfach nur froh, wenn Betriebsprüfungen mit "Daumen hoch" abgeschlossen werden.
Die Akte nochmal zu öffnen