Ungünstiges Ergebnis für Anteilseigner
Die Wegzugbesteuerung soll Kapitalflucht erschweren und helfen im Inland gelegene stille Reserven steuerlich zu erfassen. Sie wird fällig, wenn ein Anteilseigner (mindestens 1% einer Kapitalgesellschaft) ins Ausland zieht.
Im Urteilsfall übertrug ein Vater seinem im Ausland lebenden