Impact-Investing-Vehikel werden den an sie gestellten hohen Ansprüchen oft nicht gerecht. Dies zeigen erste Erfahrungen mit dieser Form der Kapitalanlage, die in der gemeinnützigen Stiftungswelt seit ein paar Jahren die Runde macht. Sie soll die Lücke zwischen der Mittelverwendung (= Philanthropie) und der renditeorientierten, am Stiftungszweck ausgerichteten Kapitalanlage schließen.
Die Überlegungen, die hinter Impact Investing stehen, klingen erst einmal verlockend. Die meisten Stiftungen beachten im Rahmen ihrer Kapitalanlage den eigentlichen Stiftungszweck nicht. So kann es passieren, dass eine Stiftung, die sich gegen Kinderarbeit einsetzt, gleichzeitig im Rahmen ihrer Kapitalanlage in Unternehmen investiert, die im Verdacht stehen, Kinderarbeit einzusetzen. Das soll Impact Investing verhindern.
Darüber hinaus müssen Stiftungen aufgrund des niedrigen Zinsniveaus sparsamer mit ihren Mitteln umgehen, um ihre Ziele zu erreichen. Impact Investing soll es ermöglichen, die Mittel der Stiftung nicht nur auszugeben, sondern zu guten Zwecken einzusetzen und verzinst wieder zu erhalten.
Impact Investing schließt die Lücke zwischen Spenden (= guter Zweck, aber Mittel weg) und Kapitalanlage (= kein guter Zweck, aber Mittel erhalten). Impact-Investing-Fonds bieten die Möglichkeit, im Rahmen der Kapitalanlage Stiftungszwecke zu erfüllen, z. B. Förderung von Mikrokreditinstituten oder Erneuerbaren Energien, und gleichzeitig Erträge zu erwirtschaften.
Die Impact-Investing-Fonds gehen über die Nachhaltigkeitsstandards in der Kapitalanlage hinaus. Denn Nachhaltigkeitskriterien schließen lediglich „böse Anlagen“ passiv aus. Die Impact-Investing-Fonds tragen aber aktiv zur Verwirklichung der Stiftungszwecke bei.
Impact-Investing-Projekte lassen sich im Einzelfall nicht ohne weiteres entweder der Ebene der Kapitalanlage oder der Ebene der Zweckverwirklichung zuordnen. So kann beispielsweise eine Stiftung Mikrofinanzunternehmen, Erneuerbare Energien oder Projekte im Gesundheitswesen unterstützen und gleichzeitig eine Rendite erzielen.
Oft hakt es schon auf der Ebene der Kapitalanlage. Diese erfordert bei gemeinnützigen Stiftungen grundsätzlich, dass Erträge in dem auf dem Kapitalmarkt üblichen Rahmen bei einem möglichst niedrigen, gestreuten Risiko erzielt werden. Die bisher im Markt bekannten Impact-Investing-Vehikel weisen häufig einen geringeren Track Record, höhere Transaktionskosten, kleinere Investitionsvolumina und überwiegend langfristigen Finanzierungsbedarf auf. Diesen zusätzlichen Risiken stehen nicht immer höhere Renditechancen gegenüber.
Doch auch auf der Ebene der Zweckerreichung sind Impact-Investing-Vehikel in der Praxis selten treffsicher. So werden von der Stiftung Mittel investiert, die grundsätzlich dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen. Für den durchaus vergleichbaren Fall der Darlehensvergabe erfordert die Finanzverwaltung, dass die Vergabe zu günstigeren Bedingungen erfolgt als zu den allgemeinen Bedingungen am Kapitalmarkt – z. B. Zinslosigkeit. Dies entspricht aber nicht der Zielsetzung des Impact Investing, welches beide Ebenen zusammenzubringen versucht.
Die Folge: Impact Investing kann für die Stiftungsorgane ein zusätzliches Haftungsrisiko bedeuten. Und die Stiftung selbst setzt sich der Gefahr aus, den Grundsatz der Kapitalerhaltung zu verletzen und die Gemeinnützigkeit zu gefährden.
Fazit: Impact Investing birgt einige Risiken. Sie lassen sich nur durch gezielte Gestaltungen, sorgfältige Prüfung der Vehikel und Abstimmung mit den Behörden weitestgehend reduzieren. Erst wenn das sichergestellt ist, kann eine Stiftung durch solche Investitionen gefahrlos den sozialen und ethischen „Impact“ der begrenzten Stiftungsmittel vervielfachen.