Eine behördliche Baugenehmigung schützt Sie nicht vor teurem Ungemach. Denn Sie tragen das Risiko, dass die Baugenehmigung zu Unrecht erfolgt ist – mit allen Konsequenzen. Das zeigt ein aktueller Fall aus Berlin.
Der Fall: Das Bezirksamt Berlin-Pankow hatte für einen Anbau 2009 eine Baugenehmigung erteilt. Gegen diese erhob ein Anwohner Einspruch. Er erreichte 2010 zunächst einen Baustopp. Den hob das Verwaltungsgericht auf, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärte die Baugenehmigung aber im März 2013 für unzulässig.
Der Bezirk Pankow verfügte danach einen Abriss des inzwischen weitgehend fertiggestellten Rohbaus. Einen Teilrückbau lehnten sowohl der Bezirk als auch das Gericht ab. Dagegen klagte der Bauherr natürlich. Er verlor aber vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Urteil vom 15.3.2016, Az. VG 13 K 255.15). Die Entscheidung zum Abriss erfolge zu Recht, der Bauherr könne eine fehlerhafte Baugenehmigung nicht einklagen. Wichtig: Die Behörde selbst hatte den Bau, aber formale Fehler gemacht (zu geringe Abstandsflächen).
Gegen dieses Urteil kann der Bauherr nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Verliert er, kann er Schadensersatz einklagen. Allerdings ist fraglich, ob die Gerichte dem stattgeben und ggf. in welcher Höhe. Gewinnt er, stellt sich auch noch die Frage des Ersatzes der zwischenzeitlich aufgelaufenen Kosten. Auch diese müssen notfalls eingeklagt werden.
Fazit: Es handelt sich hier zwar um einen extremen Einzelfall. Er belegt aber, dass Sie sich nicht auf eine vorhandene Baugenehmigung verlassen können. Wurde diese mit Fehlern erteilt, haben Sie keine Rechtssicherheit, sondern Bauherren sind voll im Risiko, die Fehler korrigieren zu müssen. Lassen Sie eine Baugenehmigung im Zweifel nochmals prüfen.