Bau und Boden getrennt bewerten
Die Besteuerung von Immobilien soll neu gestaltet werden. Dabei werden die Bewertungen von Grund und Boden sowie Gebäuden getrennt vorgenommen.
Sie werden künftig mehr Grundsteuer zahlen. Aber die Grundsatzeinigung der Bundesländer gibt Ihnen viel Zeit, sich darauf einzustellen. Denn erst 2022 soll die Neubewertung erfolgen. Ab 2027 soll dann nach den neuen Werten versteuert werden. Abgelöst werden damit die Einheitswerte von 1964 (West) bzw. 1935 (Ost). Kernstück der Reform ist die Teilung von Grund und Gebäude(n). Für die Besteuerung des Bodens wird der von den Gutachterausschüssen ermittelte Wert angesetzt. Dieser Wert ist also relativ einfach festzustellen und Sie können ihn einplanen. Bei Bauten sind dagegen noch verschiedene Bewertungsmodelle im Gespräch. Sicher ist, dass es eine individuelle Bewertungsschätzung geben soll. So sollen Faktoren wie Dachform, Unterkellerung und Alter von Gebäuden wichtige Merkmale für die neue Bewertung sein. Möglich ist, dass angesichts von 35 Mio. neu zu bewertenden Immobilien Klassifizierungen geschaffen werden. So wie heute schon einfacher, mittlerer oder gehobener Wohnwert in den Mietpreisspiegeln.
Fazit: Nach über 50 bzw. 80 Jahren wurde es Zeit für eine Neubewertung. Ihre Ausgestaltung im Einzelfall wird aber noch dauern. Wenn Sie jetzt modernisieren wollen, lassen Sie sich deshalb nicht von wertsteigernden Maßnahmen abhalten.