Darf ein Makler eine Reservierungsgebühr verlangen?
An einen Makler gezahlte Reservierungsgebühren für eine Immobilie müssen zurückgezahlt werden, wenn der Kauf nicht zustande kommt. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Er hob damit anders lautende Urteile des Amts- und Landgerichts auf.
Konkret ging es um 4.200 Euro Provision. Die Position des BGH ist eindeutig: Makler dürfen von Immobilien-Interessenten keine Gebühren kassieren, die der Kunde nicht zurückbekommt, wenn der Kauf nicht zustande kommt. Eine solche Klausel benachteiligt die Kunden unangemessen und ist deshalb unwirksam, wie der erste Senat entschied.
Klare Linie des BGH
Das gilt auch dann, wenn die Reservierung gegen Geld nicht im ursprünglichen Maklervertrag steht, sondern erst später und separat vereinbart ist. 2010 hatte der BGH schon einmal über eine Reservierungsgebühr entschieden und die entsprechende Vereinbarung für unwirksam erklärt. Damals stand die Klausel direkt im Maklervertrag.
Fazit: Gebühren für die Reservierung einer Immobilie sind eine heikle Sache. Kunden haben gute Chancen, diese zurückerstattet zu bekommen.
Urteil: BGH vom 20.4.2023, Az.: I ZR 113/22