Einzelner Eigentümer hat gegenüber dem Verwalter keine Rechte
Ein einzelner Wohnungseigentümer kann gegenüber dem Verwalter keine Auskunfts- und Rechenschaftsansprüche geltend machen. Dazu befugt, ist nur die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Dies hat das Landgericht (LG) Frankfurt entschieden. Ein Anspruch auf Einsichtnahme in Unterlagen bestehe nicht. Ansprüche gegen den Verwalter sind nur noch von der WEG geltend zu machen.
Fazit: Einzelne Wohnungseigentümer haben keine Auskunfts- und Rechenschaftsansprüche gegenüber dem Verwalter.
Urteil: LG Frankfurt am Main vom 21.10.2022, Az.: 2-13 S 59/22