Fallstricke bei Ferienwohnungen
Sie sind Großstadtbewohner? Und öfter mal unterwegs? Dann könnte die Untervermietung ihrer Wohnung als Feriendomizil locken. Geld verdienen lässt sich damit durchaus.
Wohnungseigentümer in Großstädten können vom boomenden Tourismus profitieren. Es ist derzeit „in“, die eigene Wohnung als Feriendomizil anzubieten. Zwar erscheinen die Einnahmen auf den ersten Blick attraktiv. Zwischen 50 und 150 Euro pro Nacht sind in Großstädten drin. Jedoch ist der Aufwand nicht zu unterschätzen! Hochgerechnet auf 30 Tage sind Einnahmen von etwa 3.000 Euro im Monat möglich. Dafür müsste die Wohnung durchgängig belegt sein. In der Praxis wird das schwer. Hinzu kommt: Die Wohnung muss vermittelt, Gäste müssen empfangen, betreut und verabschiedet werden, bei jedem Gästewechsel steht zudem eine Grundreinigung an. Nicht jeder darf seine Wohnung als Ferienwohnung anbieten. Prinzipiell ist dies zwar möglich. Aber örtlich gibt es Einschränkungen. Für ganz Berlin etwa gilt seit dem 1. Mai 2014 ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum. Dieser darf nicht mehr für Vermietungen an Touristen genutzt werden. Auch in anderen deutschen Städten ist diese Nutzungsart beschränkt. Außerdem müssen Sie Vertragsfragen beachten. Zwar steht in der Regel dem Feriengast bei der Anmietung einer Wohnung kein Widerrufsrecht zu. Sollten aber neben der Wohnung weitere Leistungen als Paket angeboten werden, etwa eine geführte Stadttour und im Anschluss ein Essen in einem Restaurant, dann liegt ein Reisevertrag vor. Dieser kann bei Vermittlung über das Internet innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Wichtig ist, den Verbraucher bei Vertragsabschluss über sein Widerrufsrecht zu informieren. Sonst beginnt die Frist nicht zu laufen. Machen Sie sich vorher Gedanken über die Konditionen bei Stornierungen und eventuelle Anzahlungen. Die vermietete Wohnung und ihre Zugangswege müssen unbedingt verkehrssicher sein. Der Abschluss einer Haftpflicht- und Hausratversicherung ist grundsätzlich sinnvoll. Eine Kaution kann dabei helfen, kleinere Schäden direkt zu begleichen. Und: Der Vermieter ist für Lärmbelästigungen verantwortlich, die „seine“ Mieter im Haus verursachen. Klären Sie alle wesentlichen Punkte der Vermietung in einem schriftlichen Mietvertrag. Pflichtinhalte sind: Miethöhe, Zahlungsmodalitäten, Zustand der Wohnung, welche Gegenstände an den Mieter überlassen werden, welche Räume er nutzen darf. Steuerlich erbringt eine Ferienwohnung Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Bei gewerblicher Nutzung kann zusätzlich Gewerbesteuer anfallen. Zweitwohnungssteuer fällt an, wenn Sie die Wohnung nicht nur vermieten, sondern auch selber nutzen.
Fazit: Wer mit der Vermietung seiner Eigentumswohnung als Feriendomizil Geld verdienen will, sollte sich bewusst sein, dass für einen attraktiven Ertrag ein relativ hoher Aufwand betrieben werden muss.