Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
2798
Heiße Dachgeschosswohnung sorgte für Streit

Gehört eine Klimaanlage zur Wohnung?

Klimaanlage von Daikin Industries in einem modernen Schlafzimmer. © Daikin
Der Klimawandel führt dazu, dass immer mehr Wohnungen und Häuser auch mit Klimaanlagen ausgestattet werden. Doch was, wenn die Anlage defekt oder nicht nutzbar ist: Hat ein Mieter Anspruch darauf, die Anlage nutzen zu können?

Gibt es in einer Wohnung eine Klimaanlage, dann ist sie Zubehör und wird mit vermietet. Diesem Grundsatz folgend hat ein Mieter auch das Recht darauf, dass eine installierte Klimaanlage repariert wird, wenn sie defekt ist. Genauso haben Mieter das Recht, die Klimaanlage in einen benutzbaren Zustand zu versetzen. Das hat das Amtsgericht (AG) Berlin-Wedding entschieden. 

Der Fall: Eine vermietete Dachgeschosswohnung verfügte über eine Klimaanlage. Das Gerät war von der Mieterin aber nicht zu nutzen, da die erforderliche Fernbedienung fehlte. Sie verlangte deshalb von der Vermieterin die Übergabe. Die verweigerte die Herausgabe. Vor Gericht gewann die Mieterin. Gemäß § 311 c BGB ist die Anlage Teil der Mietsache.

Fazit: Eine Klimaanlage ist Zubehör und ist damit als mit vermietet anzusehen.

Urteil: AG Berlin-Wedding vom 27.1.2022, Az.: 13 C 29/21

Neueste Artikel
  • Gesamtschau und Wochenbericht in KW 20 für PP V, PP VII, PP VIII und PP IX

FUCHS-Performanceprojekte: Vier Märkte, vier Wahrheiten - Weberbank brilliert, DRH setzt beeindruckende Akzente

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Die Performance-Projekte zeigen ein außergewöhnlich differenziertes Marktbild: Während Projekt 8 vom Benchmark nahezu vollständig dominiert wird, entsteht in Projekt 7 breite Outperformance, und Projekt 9 liefert einen stabilen Wettbewerb mit klarer Spitzengruppe. Nur in Projekt 5 bleibt das Benchmark unangefochten führend. Über alle Projekte hinweg zeigt sich: Entscheidend ist nicht Aktivität, sondern die Fähigkeit, Rendite und Risiko in Einklang zu bringen. Lesen sie hier.
  • Wochenbericht zu Projekt IX in KW 20: Stabilität und Wettbewerb auf Augenhöhe

Weberbank, DRH und Kaiser Partner dominieren – vier Verwalter schlagen Benchmark

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Performance-Projekt 9 (Stiftungsportfolio) präsentiert sich als stabiler Wettbewerb auf hohem Niveau: Vier Vermögensverwalter übertreffen das Benchmarkdepot bei der Vermögensentwicklung. Angeführt von der Weberbank mit über 55.000 Euro Zugewinn zeigt sich eine klare Spitzengruppe. Das Benchmarkdepot selbst überzeugt mit starkem Plus und niedrigem Drawdown, bleibt aber hinter den Besten zurück. Gleichzeitig bestätigt das Fehlen von Handelsaktivitäten die Qualität langfristiger Allokationen.
  • Wochenbericht zu Projekt VIII in KW 20: Performance, Gewinner und Verlierer

Weberbank einzige Gewinnerin

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Performance-Projekt 8 (vermögensverwaltende Fonds) zeigt ein klares Bild: Während das Benchmarkdepot mit +12.872 Euro und null Prozent Drawdown überzeugt, gelingt es nur einem einzigen Vermögensverwalter, diese Performance zu übertreffen. Die Weberbank setzt sich mit +13.559 Euro an die Spitze, während 98 von 99 Teilnehmern zurückfallen. Gleichzeitig verliert das Gesamtfeld im Schnitt an Vermögen – ein starkes Signal für die Dominanz des Benchmarkdepots in einem schwachen Marktumfeld.
Zum Seitenanfang