Einbauküche: Reparatur ist Sache des Vermieters
Die Vermietung einer Einbauküche ist für den Vermieter nicht ohne Risiken. Insbesondere Elektrogeräte werden oft genutzt und gehen vermehrt kaputt. Dann kommt die Frage auf, wer für die Instandhaltung zahlt? Das Amtsgericht (AG) Besigheim klärte diesen Fall.