Haftung für Untermieter
Verhält sich ein Untermieter nicht vertragskonform, kann das für den Hauptmieter böse Folgen haben.
Sie können Ihrem Hauptmieter kündigen, wenn dessen Untermieter sich nicht vertragskonform verhält. Dies entschied das Landgericht Berlin (Urteil vom 4.11.2015, Az. 65 S 318/65). Der Fall: Eine Familie (Hauptmieter) vermietete ihre 180 qm große Wohnung an einen Untermieter (von der Vermieterin erlaubt). Der Untermieter wiederum vermietete einzelne Räume an Touristen (nicht erlaubt). Die Vermieterin kündigte den Hauptmietern. Diese kündigten zwar ihrerseits dem Untermieter, wollten aber die Wohnung weiter nutzen. Das Gericht wertete die Weitervermietung einzelner Räume an Touristen zu Lasten des Hauptmieters. Die Schwere der Pflichtverletzung werde durch die Kündigung des Untermieters in diesem Fall nicht mehr abgemildert.
Fazit: Schreiben Sie in eine Erlaubnis zur Untervermietung exakt hinein, was erlaubt ist und was nicht. Denn ein anderes Gericht könnte anders urteilen als das Berliner Landgericht.