Immobilien: Grüne machen Vermieten unattraktiv
Die seit 2016 geltende Mietpreisbremse soll künftig auch für möblierte Wohnungen und für Wohnungen gelten, die bereits 10% teurer sind als die ortsübliche Vergleichsmiete
Die Mietpreisbremse soll 10 statt 5 Jahre gelten
Sie soll auch dann gelten, wenn es noch gar keine im Mietspiegel festgelegte ortsübliche Miete gibt
Modernisierungskosten sollen statt mit 11% p.a. mit „deutlich weniger“ umgelegt werden können
Grundsteuer darf nicht mehr auf die Miete umgelegt werden
Vom Mieter geltend gemachte Mietminderungen und deshalb entstehende Mietrückstände dürfen nicht zur Kündigung führen
Bei Sanierungen und Modernisierungen sollen Mieter künftig eine längere Widerspruchsfrist haben (3 statt 1 Monat)
Fazit: Kommen diese Neuordnungen, sinken die Renditen und damit die Veräußerungspreise. Der Bau von neuen Wohnungen wird erschwert – der behauptete Wohnraummangel nimmt also noch zu.