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Mietrecht

Immobiliensanierung: Fassade ist Gemeinschaftssache

Wollen Sie eine Fassade sanieren, müssen Sie sich dazu mit Ihrer Eigentümergemeinschaft abstimmen.
Befolgen Sie sorgfältig die Beschlüsse Ihrer Eigentümergemeinschaft. Alleingänge kommen Sie nämlich teuer zu stehen, wie ein Eigentümer feststellen musste. Er musste die von ihm ohne Absprache ausgetauschten Fenster wieder herausreißen. So entschied das Amtsgericht München (Urteil vom 7.11.2014, Az. 481 C 12070/14 WEG, jetzt rechtskräftig geworden). Die Eigentümergemeinschaft behielt sich die Fassadengestaltung per Beschluss vor. Dazu gehören natürlich auch die Fenster. Die konkrete Durchführung oblag dabei aber weiter dem einzelnen Eigentümer. Ein einzelner Eigentümer wollte die alten Holz-Alu-Fenster seiner ETW durch Kunstofffenster ersetzen. Er erhielt dazu aber keine Genehmigung der Miteigentümer. Laut Gericht muss der Eigentümer die Fenster wieder austauschen. Denn die Fenster nebst Rahmen stünden zwingend im Gemeinschaftseigentum. Nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei für ihren Austausch zuständig – und hätte einen entsprechenden Beschluss fassen müssen.

Fazit: Handeln Sie immer nur mit Rückendeckung Ihrer Eigentümergemeinschaft – auch wenn das Überzeugungsarbeit bedeutet.

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