Neue Regeln für Vermieter
Bis Jahresende kommen auf die Vermieter von Ferienwohnungen neue bundeseinheitliche Regelungen zu.
Die Bundesregierung will die Vermietung von Ferienwohnungen einheitlich neu regeln. Bis zum Jahresende sollen neue Regeln für die Vermietung von Ferienwohnungen in der bundeseinheitlichen Baunutzungsordnung definiert werden. Dieser Zeitplan scheint uns zwar ehrgeizig zu sein. Dennoch müssen sich Eigentümer grundsätzlich auf neue Regelungen einstellen. Grund für die Aktivität der Regierung ist die inzwischen entstandene erhebliche Rechtsunsicherheit. So wurden jüngst in verschiedenen Bundesländern partiell Vermietungsverbote eingeführt. In Berlin müssen sich Eigentümer z. B. erst eine Genehmigung holen, bevor sie ihre Wohnung als Ferienwohnung immer wieder kurzzeitig vermieten dürfen. In anderen Bundesländern gibt es keinerlei Einschränkungen. Ein weiterer Grund sind zunehmende Klagen von Nachbarn wegen Belästigungen durch die Touristen. Mehrere Urteile haben danach das Vermieten von Ferienwohnungen in Wohnhäusern gekippt. Diese Rechtsunsicherheit soll durch eine grundsätzliche Genehmigungspflicht für solche Vermietungen beseitigt werden. Außerdem müssen Aspekte wie der Nachbarschaftsschutz, Sicherheitsfragen, Höchstbelegungen je nach Wohnungsgröße usw. geregelt werden. Juristisch geklärt werden muss auch, ob Feriengebiete grundsätzlich anders behandelt werden sollen als beispielsweise Großstädte mit Wohnraummangel. Das Gesetz so zu schreiben, dass der Markt nicht zu stark beeinflusst wird, dürfte schwierig werden. Insgesamt geht es immerhin um einen Vermietungs-Umsatz von jährlich ca. acht Mrd. Euro in privaten Wohnungen. Darauf entfallen gut 750 Mio. Euro Steuern jährlich. Hinzu kommt: Ausgesprochene Feriengebiete (z. B. Nord- oder Ostsee) leben von privaten Vermietungen. Dort sorgen die vielen kleinen Ferienwohnungen für den Erhalt der Landschaft und machen den Neubau vieler Hotels, die nur während kurzer Saison-Zeiten genutzt werden, überflüssig.
Fazit: Vermieter von Ferienwohnungen müssen sich perspektivisch auf eine neue bundeseinheitliche Regelung einstellen. Richten Sie sich auf eine Genehmigungspflicht für Vermietungen und weitere Regularien (z. B. Lärmschutz) ein.