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Leipzig kommt mit Milieuschutz

Städte bremsen Investoren aus

Staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt betreffen bald auch Leipzig. Bildquelle: Pixabay
Des Mieters Freud‘ ist des Anlegers Leid: Immer mehr Städte greifen zu Einschnitten ins Privateigentum, um die drohenden Mietpreissteigerungen auszubremsen. Ende Juni will der Leipziger Stadtrat Milieuschutz für 48.000 Haushalte einführen. Dabei ist der Staat im Verein mit den Notenbanken selbst der wesentliche Verursacher des Runs auf reale Güter und damit der andauernden Preissteigerungen.

Erst kam Berlin mit dem Mietendeckel, jetzt folgt Leipzig mit Milieuschutz. Investoren müssen sich angesichts der Rezession und des angegriffenen Arbeitsmarktes verstärkt auf staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt einstellen.

Noch fehlt in Leipzig die letzte Zustimmung des Stadtrats Ende Juni. Aber sie gilt nur als Formsache. Danach fallen 12% des Wohnungsbestands (ca. 48.000 Haushalte) unter die Milieuschutzsatzung. Betroffen sind die Stadtteile Lindenau, Altlindenau, Eisenbahnstraße, Lene Voigt-Park, das berüchtigte Connewitz und Eutritzsch.

Politik will Mietpreissteigerungen verhindern

Erklärtes Ziel des (wie in Berlin) rot-rot-grün dominierten Stadtrats: das „Emporschnellen“ der Mieten zu verhindern. Generell zählt der Großraum Leipzig laut Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zu den „Aufstiegsregionen" (FB vom 8.6.). Dabei fällt laut BNP Paribas Real Estate die Spanne bei den Angebotskaltmieten in Leipzig schon derzeit sehr moderat aus. Sie liegt zwischen 5,50 Euro (Grünau) und 8,40 Euro (Zentrum-Süd sowie Zentrum-Südost).

Verboten sind in den vom Milieuschutz betroffenen Gebieten dann eine Reihe von Umbaumaßnahmen, die als „Luxussanierung“ gelten. Künftig werden Grundrissänderungen und Umbauten mit großen Balkonen, Kamin, Fußbodenheizung oder Gäste-WC, getrennte Wanne und Dusche, Doppelwaschbecken und Videosprechanlage schwieriger, schreibt die Leipziger Volkszeitung. Umbaugenehmigungen gibt es nur noch, wenn der Ausstattungsgrad der Wohnungen nach den Arbeiten nicht höher liegt als der durchschnittlich vorhandene Wohnkomfort in dem Gebiet. Ähnliche Satzungen gibt es auch in anderen Großstädten, darunter Hamburg, Frankfurt, München und Münster. In einer Vorlage für den Leipziger Stadtrat steht, damit könne die Verdrängung angestammter Einwohner aus einem Viertel erschwert, wenn auch „nicht zu 100% verhindert“ werden.

Verwaltung handelt unterschiedlich

Die Handhabung durch die Verwaltung fällt jedoch sehr unterschiedlich aus. In Berlin würden Genehmigungsfälle oft „sehr restriktiv gelöst“ – also direkt vom Sachbearbeiter abgelehnt. Hamburg gilt dagegen als verhandlungsbereit. Dort wird mit Antragstellern über ein Vorhaben verhandelt – vor allem, welche Auswirkungen sich für den Mietpreis ergeben. Vollständige Ablehnungen sind die Ausnahme.

Eine weitere Maßnahme wird Leipziger Investoren ebenfalls hart treffen: die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen kann für fünf Jahre untersagt werden. Zudem genehmigen sich die Kommunen in den Satzungsgebieten ein Vorkaufsrecht. Zur Ausübung fehlt der Stadt allerdings das Geld. 

Fazit: Erst treibt der Staat im Verein mit den Notenbanken die Preise für reale Güter wie Immobilien an. Dann versucht er sie durch Eingriffe ins Privateigentum auszubremsen. Von solchen Maßnahmen werden wir künftig noch deutlich mehr sehen.

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