Wann Kopien von Belegen ausreichen
Flattert eine hohe Betriebskostenabrechnung ins Haus, verlangen Mieter häufig die Einsicht in Belege. Einen Anspruch auf die Originale haben Mieter dabei nur beim Bestehen eines begründeten Verdachts auf Manipulationen oder Unstimmigkeiten. Anderenfalls reichen Kopien.
Fazit: Belege für Betriebskosten können im Einzelfall Kopien sein.
Urteil: BGH vom 15.12.2021, Az.: VIII ZR 66/20