Leer stehender Wohnraum, der Ihnen gehört, kann nicht einfach beschlagnahmt werden, um Flüchtlinge unterzubringen. Derzeit machen entsprechende Medienmeldungen Schlagzeilen. Rechtlich gibt es diese Möglichkeit laut Eigentümerverband Haus & Grund zwar. Das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz ermöglicht die Beschlagnahme aus Sicherheitsgründen. Aber die Hürden dafür sind hoch:
Es darf tatsächlich keine andere Möglichkeit zur Unterbringung geben
Die Nichtuntergebrachten müssen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in erheblichem Umfang gefährden
Nur im Extremfall könnten sich die Länder darauf berufen. „Wenn alle Möglichkeiten bereits erschöpft sind, kommt das in Frage“, heißt es von Haus & Grund. Den Vermietern würde eine Entschädigung gezahlt. Sie richtet sich nach den marktüblichen Mieten. Eine Beschlagnahme hält auch das Bundesinnenministerium für die ultima ratio. Es gebe noch genügend Liegenschaften von Bund, Ländern und Kommunen, die genutzt werden könnten.
Wenn Sie freiwillig vermieten: Rechnen Sie damit, dass Mietüberweisungen nicht sofort pünktlich erfolgen. Namentlich in den Ballungszentren kommen die Kommunen ihrer Arbeit nicht hinterher.
Fazit: Auf absehbare Sicht wird es keine Zwangseinweisungen geben. Zumal sich mit beschleunigten Verfahren die Unterkunftslage beruhigen wird.