Klasse geht vor Masse
Die Zahl der Stiftungen wächst weiter; die Renditeerwartungen vieler kleinerer Stiftungen sinken jedoch stetig weiter ab.
Die Renditeerwartungen gemeinnütziger Stiftungen in Deutschland sinken weiter ab. Nach einer Befragung durch den Bundesverband Deutscher Stiftzungen rechnet gerade noch etwas mehr als die Hälfte (56%) der kleinen Stiftungen mit einem Vermögen von unter 1 Million Euro – sie machen 70% aller deutschen gemeinnützigen Stiftungen aus – mit Renditen über dem für 2017 erwarteten Inflationsniveau von 1,5%. 2016 erzielten nur noch 70% der befragten Stiftungen Renditen oberhalb des Inflationsniveaus. 2015 waren es noch 75%. An der Befragung, die im Zeitraum zwischen Januar und Februar 2017 stattfand, beteiligten sich 255 Stiftungen. Vor diesem Hintergrund ist der Zuwachs an neuen Stiftungen durchaus kritisch zu sehen. Allein 582 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts wurden 2016 neu errichtet. Die Zahl der Stiftungen in Deutschland liegt jetzt bei 21.806. Stiftungen müssen jedoch einerseits ihr Stiftungskapital erhalten, andererseits mit den erwirtschafteten Erträgen aus Zinsen und Dividenden ihren Stiftungszweck verfolgen. Das klappt kaum noch. Denn bei einem geringen Anlagekapital ist der Spielraum für die Vermögensverwaltung eng. Das Problem: Derzeit gibt es kaum Ausweichmöglichkeiten für Stiftungen. Die Verbrauchsstiftung ist zwar grundsätzlich möglich, gilt aber immer noch als umständlich. Die Mittel unmittelbar für den Wirkungszweck einzusetzen (impact investing) erscheint zwar grundsätzlich sinnvoll, ist aber auch leichter gesagt als getan. Denn es müssen erst einmal geeignete Projekte und Objekte gefunden werden. Die Chancen dafür sinken, je geringer die zur Verfügung stehenden Mittel sind. Zwar entstehen in diesem Umfeld neue Initiativen. Dazu zählen in München bspw. die Munich Fundraising School und der Stifter|Salon e. V. Sie unterstellen deutschen Stiftungen breitflächig mangelnde Professionalität und wollen ihnen durch ihr Angebot genau dazu verhelfen. In der Tat könnten Stiftungen durch professionelles Einwerben neuer Mittel eine strategische Zielgröße deutlich oberhalb von 1 Mio. Euro erreichen und sich so in die Lage versetzen, deutlich wirungsorientiertesr anzulegen. Aber das allein ist keine Lösung für die Masse der Stiftungen. Abhilfe könnten die Möglichkeiten bieten, die das neue, im BGB zusammengefasste Stiftungsrecht bieten soll. Es soll voraussichtlich 2018 in Kraft treten. Darin ist die Zusammenlegung von Stiftungen vorgesehen, aber auch die Aufhebung soll erleichtert werden. Ebenso ist eine Änderungsmöglichkeit der Stiftungssatzung angedacht.
Fazit: Stifter sollten gründlich überlegen, ob sie ihr Kapital nicht einer Treuhandstiftung zukommen lassen wollen, die oft mehr bewirkt, als eine kleine Stiftung mit unscheinbaren Erträgen. Auch in der Stiftungswelt gilt: Klasse geht vor Masse.