Abgeltungsteuer fällt
Die neue steuerliche Betrachtung wird für Vermögende noch aus einem anderen Grund relevant. In Zeile 3118 und 3119 des neuen Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD steht: „Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustauschs abgeschafft." Wird dies umfassend umgesetzt, würden Vermögende auf die Kapitalerträge nicht 25% Abgeltungsteuer, sondern den jeweiligen persönlichen Steuersatz, in der Spitze also 42% (ggfs. plus Reichensteuer) bezahlen.
Die Hoffnung bleibt, dass die Koalitionäre bewusst „Zinserträge" und nicht „Kapitalerträge" geschrieben haben. Dann fallen Kursgewinne aus Aktien aus dieser Regelung. Dies wäre nicht nur gut für die Nachsteuerrendite, sondern auch ein Weg, die Aktienkultur in Deutschland zu beleben.