Begünstigtes Erbe zwischen Verwandten
Nahe Verwandte erhalten bei mehrfacher Übertragung desselben Vermögens innerhalb von 10 Jahren Steuerermäßigungen. Diese Entlastung gilt nach § 27 des Erschaftsteuergesetzes allerdings nur für Vermögensinhaber in der Steuerklasse I – also Eltern, Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.
Die Ermäßigung ist zeitlich gestaffelt. Dabei ist der Abstand zwischen den einzelnen Vermögensübergängen entscheidend. Bei Vermögensübergängen wie Schenkungen nach jeweils zehn Jahren gibt es die vollen Freibeträge erneut.
Ferne Verwandte müssen fast voll zahlen
Andere Verwandte gehen fast leer aus. Schon bei der ersten Übertragung binnen 10 Jahren werden kinderlose Geschwister oder Schwiegereltern mit einem deutlich niedrigeren Freibetrag von 20.000 Euro abgespeist.
Diese Rechtslage ist verfassungsgemäß. Auch verstößt eine Gesamtsteuerbelastung von maximal 60% nicht gegen die Verfassung entschied der Bundesfinanzhof (Urteil vom 22.8. 2017, Az. II B 93/16).
Fazit: Berücksichtigen Sie bei Vermögensübertragungen diese Einschränkungen.