Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1060
Nachträgliche Verbesserungen greifen nicht

Das Recht des Steuerjahres gilt

Für die Steuer gilt immer das Recht des Jahres, für das die Besteuerung erfolgt. Späteres Rechtsänderungen sind nicht zu berücksichtigen; auch wenn sie erhebliche Auswirkungen wie bei der Erbschaftsteuer haben könnten.

Das Recht des Jahres, in dem die Steuerpflicht entstanden ist, gilt für die Besteuerung. Von dieser Regel wird auch dann nicht abgegangen, wenn das Recht dieses Jahres später für verfassungswidrig erklärt wird. Dies entschied das Finanzgericht Hamburg (Urteil vom 28. 4, 2017, Az. 3 K 293/16).

Selbst verfassungswidrige Gesetze, für die eine Fortgeltung bis zur Neuregelung angeordnet wurde, fallen unter die Regelung. Im Falle des Erbschaftsteuerrechts ist dabei zeitlich der Eintritt des Erbfalls maßgeblich und nicht die Festsetzung der Erbschaftsteuer.

Jahr des Erbfalles entscheidend

In verhandelten Fall hatte die Klägerin 2013 ein Einfamilienhaus samt Grundstück geerbt. Das Finanzamt setzte die Erbschaftsteuer wegen der anhängigen Verfassungsklage gegen dieselbe vorläufig fest.

Die Erbschaftssteuer sollte bekanntlich bis zum 30. Juni 2016 geändert werden. Das erfolgte dann aber verspätet. Trotzdem galt, laut Finanzgericht, das alte Recht für die Klägerin weiter. Dass der Wert der ererbten Immobilie am 19. Juli 2016, also nach dem Ende der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist im Sinne der Neuregelung gesenkt wurde und damit die Erbschafsteuer niedriger wäre, spielte keine Rolle.

Fazit: Fristen gelten nur für Steuerzahler, nicht für den Gesetzgeber.

Hinweis: Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. II B 108/17). Selbst wenn dem stattgegeben wird, dürften höhere Instanzen allerdings die Entscheidung des Finanzgerichtes in der Sache bestätigen.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Kostenübernahme für die Schwerbehindertenvertretung

Kostenübernahme für Weiterbildung der SBV

© Jane / stock.adobe.com
Der Arbeitgeber hat die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung (SBV) entstehenden Kosten zu tragen. Aber muss er deshalb auch die Kosten für eine Datenschutz-Schulung der SBV-Bürokraft übernehmen?
  • Fuchs plus
  • Serie: Best Practice in Unternehmen (5)

Eine klimaneutrale IT aufbauen

Nachhaltigkeit im Unternehmen. © troyanphoto / stock.adobe.com
Viele Unternehmen verbrauchen erhebliche Ressourcen mit ihrer IT-Architektur. Jetzt geht eine Behörde voran und wird eine klimaneutrale IT aufbauen. Der Plan dafür hat jetzt sogar eine Auszeichnung gewonnen. FUCHSBRIEFE haben sich den Weg zu einer klimaneutralen IT als ein Beispiel für Best Practice im Unternehmen angesehen.
  • Fuchs plus
  • Deutschland unterzeichnet UN-Hochseeabkommen

Weltmeere rücken beim Klimaschutz in den Fokus

© Longjourneys / Stock.adobe.com
Um Klima und Umwelt wirksam zu schützen, ist das Meer von entscheidender Bedeutung. Die Politik intensiviert ihr Engagement in diesem Bereich. Auch Unternehmen können dabei aktiv werden.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • EU finanziert Erneuerbare Energien in Nordafrika

Green Deal stabilisiert Autokraten

Erneuerbare Energien werden auch in autoritären Regime immer öfter eingesetzt. Der Green Deal der EU finanziert und fördert die Autokraten in der europäischen Nachbarschaft sogar großzügig.
  • Fuchs plus
  • Club-ähnliche Ladestationen

Porsche errichtet exklusive Lade-Lounges

Porsche wird club-ähnliche „Luxus-Stromtankstellen“ in Deutschland, Österreich und der Schweiz errichten. Diese sollen entlang der wichtigsten Verkehrsrouten aufgebaut werden. Die erste Porsche Charging Lounge wird in Bingen eröffnet. FUCHSBRIEFE stellen Ihnen das Konzept vor.
  • Neuer Vermögensmanagertest der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz

Gesucht: Vermögensverwalter für das Familienvermögen

Thumb TOPS 2024: Wer bewahrt das Familienvermögen? © FUCHS | RICHTER Prüfinstanz, Verlag Fuchsbriefe
Das renommierte TOPS-Vermögensmanagerrating der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz startet in die nächste Runde. Diesmal geht es um ein Familienvermögen, das sorgsam verwaltet werden will. Worum es der Familie genau geht, erläutert der Artikel.
Zum Seitenanfang