Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1174
Nachträgliche Verbesserungen greifen nicht

Das Recht des Steuerjahres gilt

Für die Steuer gilt immer das Recht des Jahres, für das die Besteuerung erfolgt. Späteres Rechtsänderungen sind nicht zu berücksichtigen; auch wenn sie erhebliche Auswirkungen wie bei der Erbschaftsteuer haben könnten.

Das Recht des Jahres, in dem die Steuerpflicht entstanden ist, gilt für die Besteuerung. Von dieser Regel wird auch dann nicht abgegangen, wenn das Recht dieses Jahres später für verfassungswidrig erklärt wird. Dies entschied das Finanzgericht Hamburg (Urteil vom 28. 4, 2017, Az. 3 K 293/16).

Selbst verfassungswidrige Gesetze, für die eine Fortgeltung bis zur Neuregelung angeordnet wurde, fallen unter die Regelung. Im Falle des Erbschaftsteuerrechts ist dabei zeitlich der Eintritt des Erbfalls maßgeblich und nicht die Festsetzung der Erbschaftsteuer.

Jahr des Erbfalles entscheidend

In verhandelten Fall hatte die Klägerin 2013 ein Einfamilienhaus samt Grundstück geerbt. Das Finanzamt setzte die Erbschaftsteuer wegen der anhängigen Verfassungsklage gegen dieselbe vorläufig fest.

Die Erbschaftssteuer sollte bekanntlich bis zum 30. Juni 2016 geändert werden. Das erfolgte dann aber verspätet. Trotzdem galt, laut Finanzgericht, das alte Recht für die Klägerin weiter. Dass der Wert der ererbten Immobilie am 19. Juli 2016, also nach dem Ende der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist im Sinne der Neuregelung gesenkt wurde und damit die Erbschafsteuer niedriger wäre, spielte keine Rolle.

Fazit: Fristen gelten nur für Steuerzahler, nicht für den Gesetzgeber.

Hinweis: Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. II B 108/17). Selbst wenn dem stattgegeben wird, dürften höhere Instanzen allerdings die Entscheidung des Finanzgerichtes in der Sache bestätigen.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Hot Stock der Woche

Evotec mit Kurseinbruch

Kursrückgang © Looker_Studio / stock.adobe.com
Kurseinbruch bei Evotec. Auslöser sind schlechte Zahlen, ein Chefwechsel und ein fehlender Ausblick auf 2024. FUCHS-Kapital klärt, was Anleger nun tun sollten.
  • Fuchs plus
  • Chart der Woche vom 25.04.24

Volkswagen an Dreifach-Unterstützung

Volkswagen © Sina Schuldt / dpa / picture alliance
Fundamental ist die Aktie von VW aussichtsreich. Nun kommt auch ein charttechnisch interessantes Kaufsignal dazu. Wer jetzt an der Dreifach-Unterstützung kauft, hat gute Chancen auf einen zügigen Kursgewinn.
  • Fuchs trifft Pferdchen, Der Geldtipp-Podcast, Teil 38

Geldtipp – Pferdchen trifft Fuchs: Warum die Aktienrente zum Gamechanger werden könnte

Geldtipp-Podcast. ©SpringerNature
Die gesetzliche Rentenversicherung wird wieder mal reformiert. Das Umlagesystem soll durch eine Aktienrente stabilisiert werden. Pferdchen und Fuchs diskutieren in der 38. Folge des Geldtipp-Podcasts, welche Folgen die Aktienrente für das Rentensystem, aber auch für den Kapitalmarkt hat.
Zum Seitenanfang