Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1522
Deutsches Steuerrecht schlägt (in Deutschland) britisches Steuerrecht

„Deed of Variation“ wird zur Steuerfalle

Ein britischer Staatsbürger erbt von seiner in Spanien wohnhaften Mutter. Er leitet einen Teil des Erbes auf seinen in Deutschland wohnenden Sohn um. Das wird für beide zur Steuerfalle.

Bei grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen ist äußerste Vorsicht angebracht. Was beispielsweise nach britischem Recht eine Nachlassvereinbarung ist, wertet der deutsche Fiskus schnell als steuerpflichtige Schenkung.
Im konkreten Fall machte eine in Spanien wohnende Britin ihren Sohn zum Alleinerben. Zum Nachlass gehörten zwei Grundstücke in Großbritannien sowie Geldvermögen einschließlich Versicherungen in bestimmter Höhe. Der gesamte Nachlass wurde in Großbritannien versteuert.

Der Erbe änderte den Willen der Erblasserin ab. Im englischem Recht ist das durch eine sog. „Deed of Variation" möglich. Dadurch erhielt dessen Sohn, der Kläger, einen Anteil am Erbe der Großmutter von 36%. Dieser Anteil unterlag in England der Nachlasssteuer.

Deed of Variation ähnelt einer Abtretung

Das Finanzamt behandelte den Erwerb des Klägers als Schenkung vom Vater. Eine Anrechnung der britischen Steuer nahm es nicht vor. Den Einspruch gegen die Steuerfestsetzung wies das Finanzamt zurück. Dagegen klagte der Enkel.
Das FG Münster sieht die Klage als nicht begründet an. Nach seiner Auffassung liegt eine unentgeltliche Zuwendung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) vom Vater an den Kläger vor. Die Begründung: Die in der Deed of Variation enthaltene Regelung sei ein ähnliches Rechtsinstitut wie die Abtretung. Dies führt dazu, dass zwei getrennt zu behandelnde Erwerbe vorliegen:

  • ein Erwerb von Todes wegen (des Vaters als Alleinerben) und
  • die freigebige Zuwendung (vom Vater an den Kläger).

Fazit:

Da der Kläger – nach deutschem Steuerrecht – Beschenkter ist, kommt eine Anrechnung der englischen Nachlasssteuer nach § 21 ErbStG nicht in Frage.

Hinweis:

Das FG hat die Revision vor dem BFH zugelassen.

 

Meist gelesene Artikel
  • Editorial 2025

Vermögensverwalter im Vergleich

Performance-Projekt 6, Stiftungsportfolio, ging am 31.12.2024 zu Ende. Illstration erstellt mit dall*e
ETF vs. Vermögensverwalter: Der tägliche Realitätscheck
  • Grüne zwischen Naivität und Kalkül

Wenn Vielfalt und naive Toleranz zur Gefahr werden

Die Berliner Grünen wollen Polizistinnen mit Kopftuch zulassen – ein gefährlicher Angriff auf die Neutralität im öffentlichen Dienst. Statt Sicherheit zu stärken, wird ideologischer Blindflug betrieben. Die Folgen? Spaltung, Misstrauen und ein Verlust des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Ein Standpunkt von FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber gegen die brandgefährliche Verklärung von Vielfalt.
  • Fuchs plus
  • Gründe für die unterschiedliche Preisentwicklung bei Edelmetallen

Silber bleibt unter Wert

© 2023 MAG Silver Corp.
Der Goldpreis erreicht neue Rekorde, doch der Silberpreis stagniert weiterhin deutlich. Mit einem aktuellen Kurs von 33,30 US-Dollar je Feinunze liegt Silber noch knapp 4 % unter dem 5-Monatshoch. Während Gold seit Jahresbeginn um über 30 % zugelegt hat, verzeichnet Silber nur einen Anstieg von 13 %. Erfahren Sie, warum Silber im Vergleich zu Gold preiswert bleibt und welche Markttrends den Preis beeinflussen könnten.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Hot Stock der Woche

Überraschender CEO-Wechsel bei UnitedHealth

© A_Bruno / stock.adobe.com
Kurseinbruch bei UnitedHealth: Der Aktienkurs des größten US-Krankenversicherers stürzte um 18% ab und erreicht den tiefsten Stand seit vier Jahren. Grund sind unerwartet hohe Medicare-Kosten, die eine Prognose für 2025 unmöglich machen. CEO Andrew Witty wurde ersetzt durch Ex-Chef Stephen Hemsley. Ist das eine Kauf-Chance?
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Silber-Aktien

Silber-Aktien mit Potenzial

© Shutter81 / Fotolia
Der Silbermarkt steht vor einem strukturellen Wandel: Seit Jahren stagniert das Angebot, während die Nachfrage in Schlüsselindustrien wie Elektromobilität und Photovoltaik steigt. Silber ist im Vergleich zu Gold aktuell erheblich unterbewertet. Das macht Silber-Aktien interessant.
  • Monitoring bestätigt positiven Eindruck zur BW Bank

Vertrauensampel ist Grün: Die BW Bank ist transparent

Erstellt mit ChatGPT und Canva
Die BW Bank navigiert ihre Kunden souverän durch volatile Märkte und setzt dabei auf ein strukturiertes Beschwerdemanagement sowie hohe ethische Standards. Trotz einer niedrigen Anzahl an juristischen Verfahren zeigt sich das Unternehmen engagiert in der Lösung von Konflikten. Die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz bestätigt zudem die Integrität der Bank ohne Hinweise auf unethisches Verhalten. Erfahren Sie mehr über die positiven Entwicklungen und das kundenorientierte Handeln der BW Bank.
Zum Seitenanfang