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Neues zum Steuermodernisierungsgesetz

Der Steuerzahler wird gläserner

Die Modernisierung der Steuerverwaltung bekommt mehr Drive. Noch ist die totale EDV-Verarbeitung aber Zukunftsmusik.
Das Steuermodernisierungsgesetz ist ein weiterer Schritt hin zum gläsernen Steuerzahler. Einige Neuerungen, die sich das Haus von Wolfgang Schäuble (CDU) ausgedacht hat und die 2017 in Kraft treten sollen, haben es diesbezüglich in sich.
  • Nicht allein das örtliche Finanzamt darf künftig eine Steuererklärung bearbeiten. Es kann weitere Ämter um Mithilfe bitten.

  • Die Steuerfahndung kann elektronisch aufbereitete Unterlagen bundesweit abrufen und über Bundesländergrenzen hinaus von sich aus tätig werden.

  • Bei der Bearbeitung von Steuererklärungen soll die Wirtschaftlichkeit beachtet werden, heißt: Wo mehr zu holen ist, wird zügiger gearbeitet. Weniger „rentable“ Steuerbescheide dauern länger.

  • Der Anteil der rein edv-technisch bearbeiteten Steuererklärungen soll deutlich steigen. Die bisherige Prüfung des Finanzamtes, wie ein Steuerzahler besser gestellt werden könnte, entfällt.

  • Steuerklärungen müssen künftig erst am 28. Februar des Folgejahres eingereicht werden.

  • Der Fiskus kann vor Ablauf der Frist Steuererklärungen verlangen, wenn er dies für zweckmäßig hält – bspw. weil ein Selbständiger deutlich mehr Umsatz gemacht hat, als bei der Einkommensteuervorauszahlung veranschlagt worden war.

  • Wer nicht rechtzeitig seine Erklärung abgibt, bekommt ein Verspätungsgeld aufgebrummt, das bis zu 50 Euro je Monat betragen kann.

Diesem Modernisierungsschritt gehen bereits etliche voraus. Darunter die einheitliche Steuernummer. Noch können normale Steuerzahler (Arbeitnehmer) bspw. ihre Steuererklärung auch auf Papier abgeben. Selbständige und Unternehmen sind dagegen schon seit 2011 zur elektronischen Abgabe (ELSTER) verpflichtet. Wann dies alle machen müssen, ist noch unklar. Aber es ist das Ziel des Fiskus. Vorerst aufgeschoben ist der Versuch, alle Länder auf eine einheitliche Software zu verpflichten. Aus dem Bundesfinanzministerium heißt es dazu, dass nun erst einmal die aus dem Ausland eingehenden Meldungen im Zuge des Automatischen Informationsaustauschs ab 2017 und die Erfahrungen damit berücksichtigt werden müssten. Mit der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs ab 2020 dürfte dies aber in Gang kommen.

Fazit: Die Erfassung steuerlich relevanter Daten wird verfeinert. Unternehmen und Private müssen sich perspektivisch auf eine weitgehende Vernetzung und Datennutzung aller Behörden einstellen.

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