Der Steuerzahler wird gläserner
Nicht allein das örtliche Finanzamt darf künftig eine Steuererklärung bearbeiten. Es kann weitere Ämter um Mithilfe bitten.
Die Steuerfahndung kann elektronisch aufbereitete Unterlagen bundesweit abrufen und über Bundesländergrenzen hinaus von sich aus tätig werden.
Bei der Bearbeitung von Steuererklärungen soll die Wirtschaftlichkeit beachtet werden, heißt: Wo mehr zu holen ist, wird zügiger gearbeitet. Weniger „rentable“ Steuerbescheide dauern länger.
Der Anteil der rein edv-technisch bearbeiteten Steuererklärungen soll deutlich steigen. Die bisherige Prüfung des Finanzamtes, wie ein Steuerzahler besser gestellt werden könnte, entfällt.
Steuerklärungen müssen künftig erst am 28. Februar des Folgejahres eingereicht werden.
Der Fiskus kann vor Ablauf der Frist Steuererklärungen verlangen, wenn er dies für zweckmäßig hält – bspw. weil ein Selbständiger deutlich mehr Umsatz gemacht hat, als bei der Einkommensteuervorauszahlung veranschlagt worden war.
Wer nicht rechtzeitig seine Erklärung abgibt, bekommt ein Verspätungsgeld aufgebrummt, das bis zu 50 Euro je Monat betragen kann.
Fazit: Die Erfassung steuerlich relevanter Daten wird verfeinert. Unternehmen und Private müssen sich perspektivisch auf eine weitgehende Vernetzung und Datennutzung aller Behörden einstellen.