Erbschaftssteuer: Vergünstigung nur im Inland
Mehrere Erbschaften in einer Familie binnen zehn Jahren sind nur im Inland steuerbegünstigt.
Mehrere Erbschaften in einer Familie binnen zehn Jahren sind nur im Inland steuerbegünstigt. Der dafür vorgesehene ermäßigte Steuersatz nach § 27 ErbStG greift nicht, wenn die Erbschaften in einem anderen EU-Land, wie in dem verhandelten in Fall in Österreich, erfolgt sind. Diese Beschränkung auf das Inland ist EU-konform. Einem entsprechendem Urteil des EuGH hat sich jetzt auch der BFH angeschlossen (Urteil vom 27.9. 2016, Az. II R 37/13). Die Vergünstigung gilt nur für Vermögensinhaber der Steuerklasse I wie Eltern, Kinder, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner. Andere Erbberechtigte müssen die vollen Steuern zahlen. Dies gilt auch für einen Erben, der nach dem Tod seiner Mutter in Österreich die dortige Erbschaftssteuer entrichtet hatte. Die volle Anrechnung auf die Erbschaftssteuer gibt es für ihn nicht. Die gezahlte Steuer kann aber steuermindernd von der Nachlasssumme abgezogen werden.
Fazit: Nach den neuem EU-weiten Erbschaftssteuerrecht können Sie vorab bestimmen, in welchem Land Sie ein künftiges Erbe versteuern wollen. Handeln Sie vorausschauend, wenn sich Erbfälle abzeichnen.