Der steuerlichen Absetzbarkeit von Fachmedien sind enge Grenzen gesetzt. Das hat das Finanzgericht Münster ein weiteres Mal unterstrichen (Urteil vom 21.7.13, Az. 5K 2767/13 E).
In dem konkreten Fall wollte ein IT-Fachmann Ausgaben für Computerzeitschriften absetzen. Als Grund gab der Mann an, er müsse sich beruflich ständig im IT-Bereich weiterbilden. Das zuständige Finanzamt erkannte diese Begründung nicht an, was das Gericht auch bestätigte. Der Grund: Die entsprechenden Zeitschriften würden Artikel beinhalten, die auch für private Computernutzer relevant und in einer für Amateure verständlichen Sprache verfasst seien. Daher handele es sich nicht eindeutig um den Erwerb von Fachwissen.
Fazit: Im Sinne der Finanzämter und -Gerichte weiterbildende Medien sind nur jene, die so gut wie keine privat nutzbaren Informationen beinhalten und/oder in unverständlichem Fachchinesisch verfasst sind. Sehen Sie also zu, dass Sie solche Kosten wenn möglich über Ihren Betrieb laufen lassen.