Gebührenordnung: Untergrenze für Steuerberater
Sie können über die Gebühren Ihres Steuerberaters zwar verhandeln. Aber dabei gilt eine Untergrenze.
Sie können über die Gebühren Ihres Steuerberaters zwar verhandeln. Aber dabei gilt eine Untergrenze. Diese gilt sowohl für Steuerberater mit Sitz in Deutschland. Die Europäische Kommission jedenfalls rügt dies nicht mehr als Vertragsverletzung. Somit bleibt es bei der in der Steuerberatervergütungsverordnung festgelegten Untergrenze. In außergerichtlichen Auseinandersetzungen kann die Grenze über- wie unterschritten werden. Dazu müssen Sie eine Vergütungsvereinbarung schließen. Diese muss nicht mehr in strenger Schriftform, sondern sie kann auch per E-Mail abgeschlossen werden.
Fazit: Die Gebührenordnung schreibt damit zwar Richtpreise fest, wie das Honorar für jede einzeln bezeichnete Leistung zu ermitteln ist. Auf dieser Basis können Sie aber nun verhandeln.