Immobilien: Existenzgefährdung auch im Mietrecht
Die Existenzgefährdung bleibt der Dreh- und Angelpunkt bei der Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen im Mietrecht.
Die Existenzgefährdung bleibt auch der Dreh- und Angelpunkt bei der Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen im Mietrecht. Ohne eine solche bleiben Sie auf den Kosten zivilrechtlicher Streitigkeiten steuerlich sitzen. Das machte der BFH jetzt erneut klar (Urteil vom 14.4.2016, Az. VI R 5/13). Dieser Grundsatz für eine Abziehbarkeit gilt für Vermieter und Mieter gleichermaßen. In dem Fall hatte ein neuer Wohnungseigentümer Eigenbedarf angemeldet und einer Mieterin gekündigt. Diese machte geltend, dass sie ein Vorkaufsrecht gehabt hätte und forderte deshalb Schadensersatz. Nach einem verlorenen Prozess wollte sie dann ihre Anwalts- und Gerichtskosten als außergewöhnliche Belastungen in einer Einkommensteuererklärung geltend machen. Der BFH sah keine Existenzgefährdung der Frau durch das Urteil. Letztendlich ging es „nur“ um eine Streitigkeit über das Bestehen eines Vorkaufsrechts. Es gehört laut BFH nicht zu den essentiellen Wohnbedürfnissen, eine bisher gemietete Wohnung auch später erwerben zu können.
Fazit: Eigentümer von Wohnungen werden wohl selten eine Existenzgefährdung geltend machen können. Aber die Kosten für Prozesse als Aufwendungen für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dürften beim Fiskus wohl durchgehen.