In Spanien zahlen Erben doppelt
Im Erbrecht herrscht in einigen Ländern weiter das Nationalstaatsprinzip - zum Nachteil für den deutschen Steuerzahler.
Die vereinfachten Erbschaftsregeln in Europa gelten nicht für die Besteuerung. Es gibt jetzt lediglich einheitliche zivilrechtliche Regelungen, wer erben kann. Die neuen EU-weiten Regeln gelten zudem nicht in Großbritannien, Irland und Dänemark. Steuerberater verweisen in puncto Steuern vor allem auf Spanien. Denn mit diesem Land gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen. Im Klartext: In Deutschland fällt Erbschaftsteuer an, wenn entweder der Erbe oder der Verstorbene seinen Wohnsitz im Bundesgebiet hatte. Aber auch Spanien kassiert vom Erbe. Diese Steuerzahlung wird mangels Abkommen hierzulande nicht auf die Steuerschuld angerechnet. Auf Bankguthaben auf spanischen Konten greifen Spanien und Deutschland zu. Erben zahlen also doppelt.
Fazit: In Steuerfragen gilt in der EU nationales Recht. Für Erben kann dies teuer werden.
Hinweis: Transferieren Sie größere Geldbestände zurück nach Deutschland. Halten sie auf spanischen Konten nur so viel Geld, wie unbedingt nötig.